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1 Managementbericht

1.1 Zweck des EZB-Managementberichts

Der Managementbericht[1] ist Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB und soll den Lesern Hintergrundinformationen zum Jahresabschluss liefern.[2] Die Aktivitäten und Geschäfte der EZB sind auf ihre Ziele ausgerichtet. Daher ist auch die Finanz- und Ertragslage der EZB im Kontext ihrer Maßnahmen zu sehen.

Zu diesem Zweck erläutert der Managementbericht die Hauptaufgaben und ‑aktivitäten der EZB sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Darüber hinaus enthält er eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresverlauf sowie Informationen zum Nettoeigenkapital der EZB. Der Bericht erläutert außerdem das Risikoumfeld, in dem die EZB tätig ist. Er liefert Informationen zu den spezifischen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sowie zu den Risikomanagementrichtlinien, die zur Risikominderung angewandt werden.

1.2 Hauptaufgaben und -aktivitäten

Die EZB ist Teil des Eurosystems, das sich aus der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, deren Währung der Euro ist.[3] Das vorrangige Ziel des Eurosystems besteht in der Gewährleistung von Preisstabilität. Die EZB erfüllt ihre Aufgaben so, wie dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[4] und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung)[5] festgelegt ist (siehe Schaubild 1). Die Aktivitäten der EZB dienen der Erfüllung ihres Mandats und nicht der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften.

Schaubild 1

Die Hauptaufgaben der EZB

Das Prinzip der dezentralen Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem spiegelt sich darin wider, dass die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems im Jahresabschluss der EZB und in den jeweiligen Jahresabschlüssen der NZBen des Euroraums erfasst werden. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten von der EZB in Erfüllung ihres Mandats ausgeführten Geschäfte und wahrgenommenen Funktionen und erläutert die jeweiligen Auswirkungen auf den EZB-Jahresabschluss.

Tabelle 1

Die wichtigsten Aktivitäten der EZB und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Umsetzung der Geldpolitik

Durchführung von Devisengeschäften und Verwaltung der Währungsreserven

Förderung des reibungslosen Funktionierens von Zahlungsverkehrssystemen

Beitrag zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems und zur Stabilität des Finanzsystems

Sonstiges

1) Weitere Einzelheiten zu den geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems und insbesondere zu den Offenmarktgeschäften finden sich auf der Website der EZB.
2) Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.
3) Weitere Informationen zu Devisenswap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.
4) Weitere Einzelheiten zu den liquiditätszuführenden Geschäften in Euro des Eurosystems gegen notenbankfähige Sicherheiten finden sich auf der Website der EZB.
5) Weitere Informationen zu TARGET finden sich auf der Website der EZB.
6) Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die in dem Beschluss (EU) 2022/911 der EZB vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22) (ABl. L 163, 17.6.2022, S. 1), geänderte Fassung, festgelegten Anforderungen. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier. Weitere Informationen über die Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.

1.3 Finanzielle Entwicklungen

1.3.1 Bilanz

Die Bilanz der EZB hat sich im Zeitraum von 2019 bis 2022 deutlich ausgeweitet. Dies ist in erster Linie auf Outright-Wertpapierankäufe der EZB im Zusammenhang mit der Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem zurückzuführen (siehe Abbildung 1). Die Hauptgründe für die erhebliche Ausweitung in den Jahren 2020 und 2021 waren insbesondere die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP)[6] und die Einführung des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP)[7] im März 2020. Die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP wurden ab Ende März 2022 bzw. 1. Juli 2022 eingestellt, was zu einer moderaten Ausweitung der Bilanz der EZB im Jahr 2022 führte.

Abbildung 1

Die wichtigsten Positionen der EZB-Bilanz

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Im Jahr 2023 verringerte sich die Bilanz der EZB um 24,4 Mrd. € auf 674,5 Mrd. €. Dies war vor allem auf den allmählichen Rückgang der APP-Bestände aufgrund der nur teilweisen Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit in diesem Portfolio zwischen März und Juni 2023 und der vollständigen Einstellung solcher Wiederanlagen ab Juli 2023 zurückzuführen.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Euro-Wertpapiere machten Ende 2023 63 % der Gesamtaktiva der EZB aus. Unter dieser Bilanzposition weist die EZB Wertpapiere aus, die sie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP), des CBPP3, des ABSPP, des PSPP und des PEPP erworben hat. Die im Rahmen dieser Programme gekauften Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

Auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des EZB-Rats legte das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere im Laufe des Jahres und der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis Ende Februar 2023 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder an. Von Anfang März bis Ende Juni 2023 legte das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nur teilweise wieder an und stellte diese Wiederanlagen ab Juli 2023 vollkommen ein. Diese Beschlüsse führten dazu, dass das Portfolio der EZB an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren um 31,9 Mrd. € auf 425,3 Mrd. € (siehe Abbildung 2) und die Bestände des PSPP, ABSPP und CBPP3 im Rahmen des APP um 18,0 Mrd. €, 9,5 Mrd. € bzw. 1,6 Mrd. € zurückgingen, was auf Tilgungen zurückzuführen war. Das PEPP-Portfolio verringerte sich um 2,6 Mrd. €, hauptsächlich aufgrund der Amortisierung von Disagio- und Agiobeträgen[8] auf im Portfolio enthaltene Wertpapiere.

Der EZB-Rat beabsichtigt[9], die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Danach beabsichtigt er, das PEPP-Portfolio auf Ebene des Euroraums in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € zu reduzieren und die Wiederanlage Ende 2024 einzustellen. Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Abbildung 2

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Bei den aktiven Ankaufprogrammen für zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere, nämlich beim APP und beim PEPP, wiesen die von der EZB per Ende 2023 gehaltenen Wertpapiere eine diversifizierte Laufzeitstruktur[10] auf (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Laufzeitstruktur der im APP und im PEPP enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.
Anmerkung: Bei Asset-Backed Securities basiert die Laufzeitstruktur auf der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit der Wertpapiere und nicht auf dem rechtlichen Fälligkeitsdatum.

Im Jahr 2023 stieg der Euro-Gegenwert der Währungsreserven der EZB um 3,3 Mrd. € auf insgesamt 87,7 Mrd. €. Sie bestehen aus Gold, Sonderziehungsrechten und Devisen (US-Dollar, japanische Yen und chinesische Renminbi).

Der Euro-Gegenwert der Bestände der EZB an Gold und Goldforderungen nahm 2023 um 2,7 Mrd. € zu und lag somit bei 30,4 Mrd. € (siehe Abbildung 4), was in erster Linie einem Anstieg des Goldpreises in Euro zuzuschreiben war. Diese Zunahme führte auch zu einem entsprechenden Anstieg des Ausgleichspostens aus Neubewertung für Gold der EZB (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“). Zudem übertrug die Hrvatska narodna banka der EZB anlässlich der Einführung der gemeinsamen Währung in Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Gold im Wert von 96 Mio. €.

Abbildung 4

Goldbestand und Goldpreis

(linke Skala: in Mrd. €; rechte Skala: € pro Feinunze Gold)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der „Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold“ enthält nicht die Beiträge der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nach dem 1. Januar 1999 beigetreten sind, zum kumulierten Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold der EZB zum Tag vor ihrem jeweiligen Beitritt zum Eurosystem.

Die Fremdwährungsbestände[11] der EZB in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi stiegen in Euro um 0,2 Mrd. € auf 55,2 Mrd. € an (siehe Abbildung 5). Hauptgrund waren die im Jahresverlauf überwiegend aus dem US-Dollar-Portfolio erzielten Einkünfte. Darüber hinaus übertrug die Hrvatska narodna banka der EZB anlässlich der Einführung der gemeinsamen Währung in Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Währungsreserven in US-Dollar im Wert von 544 Mio. €. Der Anstieg des Gesamtwerts der Fremdwährungsbestände wurde zum Teil ausgeglichen, hauptsächlich durch die Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro.

Abbildung 5

Devisenbestände

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Zum Jahresende 2023 machten US-Dollar mit 81 % des Gesamtbestands den größten Anteil der Devisenbestände der EZB aus.

Die EZB legt ihre Fremdwährungsbestände anhand eines dreistufigen Ansatzes an. Zunächst wird von den Risikomanagern der EZB ein strategisches Benchmark-Portfolio entwickelt, das vom EZB-Rat zu genehmigen ist. Dann stellen die Portfoliomanager der EZB ein taktisches Benchmark-Portfolio zusammen, das der Genehmigung des Direktoriums unterliegt. Im letzten Schritt werden die Anlagegeschäfte täglich dezentral von den NZBen durchgeführt.

Die Fremdwährungsbestände der EZB werden hauptsächlich in Wertpapiere und Geldmarkteinlagen investiert oder auf Girokonten gehalten (siehe Abbildung 6). Die in diesem Portfolio enthaltenen Wertpapiere werden zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet.

Abbildung 6

Zusammensetzung der Devisenanlagen

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Die Fremdwährungsbestände ermöglichen es der EZB, gegebenenfalls Devisenmarktinterventionen zu finanzieren. Daher verfolgt die EZB bei der Verwaltung ihrer Fremdwährungsbestände drei Ziele, nämlich – in der Reihenfolge ihrer Priorität – Liquidität, Sicherheit und Rentabilität. Deshalb umfasst das Portfolio hauptsächlich Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7

Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere

Quelle: EZB.

Der Wert des Eigenmittelportfolios wuchs um 1,0 Mrd. € auf 22,1 Mrd. € (siehe Abbildung 8). Dies ist vor allem auf a) die Wiederanlage der erzielten Zinserträge aus diesem Portfolio und b) die Erhöhung des Marktwerts der auf Euro lautenden Wertpapiere in diesem Portfolio zurückzuführen. Grund dieser Erhöhung war der Rückgang der Anleiherenditen im Euroraum zum Jahresende (siehe Abbildung 17).

Das Portfolio enthält in erster Linie auf Euro lautende Wertpapiere, die zum Marktpreis am Jahresende bewertet werden. Im Jahr 2023 entfielen 77 % des Gesamtportfolios auf Staatsanleihen.

Der Anteil grüner Anlagen im Eigenmittelportfolio stieg von 13 % Ende 2022 auf 20 % Ende 2023 weiter an. Die EZB beabsichtigt, diesen Anteil in den kommenden Jahren noch weiter auszubauen.[12] Seit 2021 werden Ankäufe von grünen Anleihen an den Sekundärmarkten durch Anlagen in den in Euro denominierten Green-Bond-Investmentfonds für Zentralbanken ergänzt, der im Januar 2021 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich aufgelegt wurde.

Abbildung 8

Eigenmittelportfolio der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Das Eigenmittelportfolio der EZB besteht vorwiegend aus Anlagen ihres eingezahlten Kapitals sowie den für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen. Durch die Portfolioerträge werden die nicht mit Aufsichtsaufgaben zusammenhängenden Betriebsaufwendungen der EZB mitfinanziert.[13] Das Portfolio wird in auf Euro lautende Vermögenswerte angelegt. Hierbei gelten die durch die Regelungen zur Risikokontrolle vorgegebenen Grenzen. Daraus ergibt sich eine stärker diversifizierte Laufzeitstruktur (siehe Abbildung 9) als bei den Währungsreserven.

Abbildung 9

Laufzeitstruktur der im Eigenmittelportfolio enthaltenen Wertpapiere der EZB

Quelle: EZB.

Ende 2023 betrug der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs 1 567,7 Mrd. €, was nahezu dem Stand von Ende 2022 entspricht. Der auf die EZB entfallende Anteil von 8 % am gesamten Euro-Banknotenumlauf belief sich zum Jahresende auf 125,4 Mrd. €. Da die EZB selbst keine Banknoten ausgibt, hat sie gegenüber den NZBen des Euroraums Intra-Eurosystem-Forderungen. Diese entsprechen dem Wert der in Umlauf befindlichen, ihr zugeteilten Banknoten.

Die Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten der EZB stiegen 2023 um 89,6 Mrd. € auf 445,0 Mrd. € an. Sie umfassen im Wesentlichen die TARGET-Nettosalden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB und die Verbindlichkeiten der EZB hinsichtlich der Währungsreserven, die ihr von den NZBen des Euroraums im Zuge von deren Beitritt zum Eurosystem übertragen wurden.

Die Entwicklung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten wird hauptsächlich von der Entwicklung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten beeinflusst. Ausschlaggebend für die Veränderung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren vor allem Ankäufe und Tilgungen von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die über TARGET-Konten abgewickelt wurden, sowie Änderungen der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Abbildung 10). Im Jahr 2023 fielen die Mittelzuflüsse aus Tilgungen der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere geringer aus als die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Rückgang der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets, was insgesamt zu einem Anstieg der TARGET-Nettoverbindlichkeiten führte.

Abbildung 10

Intra-Eurosystem-TARGET-Nettosaldo, Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapier

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Für die Zwecke dieser Abbildung besteht die Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ aus „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“, „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“.

Im Jahr 2023 fielen die sonstigen Verbindlichkeiten der EZB um 107,7 Mrd. € auf 58,0 Mrd. €. Dies war auf den Rückgang der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets zurückzuführen. Konkret verringerten sich a) die von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierten Einlagen[14], b) die Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind, und c) die in Form von Barmitteln erhaltenen Sicherheiten für Leihgeschäfte mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors.

1.3.2 Nettoeigenkapital

44,5 Mrd. €

Nettoeigenkapital der EZB

Das Nettoeigenkapital der EZB setzt sich aus ihrem Kapital, allen Beträgen, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, den Ausgleichsposten aus Neubewertung[15], etwaigen akkumulierten Verlusten aus den Vorjahren und einem etwaigen Jahresüberschuss/-fehlbetrag zusammen.[16]

Ende 2023 belief sich das Nettoeigenkapital der EZB auf insgesamt 44,5 Mrd. € (siehe Abbildung 11). Dies entspricht einem Rückgang von 7,0 Mrd. € gegenüber Ende 2022 und ist auf einen Jahresfehlbetrag im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Rückstellung für finanzielle Risiken wurde in vollem Umfang zur Deckung eines Teils dieser Verluste verwendet, wodurch sich der Jahresfehlbetrag auf 1,3 Mrd. € verringerte. Der aus dem Fehlbetrag im Jahr 2023 resultierende Rückgang des Nettoeigenkapitals der EZB wurde teilweise ausgeglichen durch a) die Erhöhung der Ausgleichsposten aus Neubewertung in erster Linie infolge des Anstiegs des Goldpreises in Euro im Jahr 2023 und b) die Beiträge der Hrvatska narodna banka zum eingezahlten Kapital, zu den Ausgleichsposten aus Neubewertung und zur Rückstellung für finanzielle Risiken nach der Einführung der einheitlichen Währung in Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Abbildung 11

Nettoeigenkapital der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände, berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Veränderungen des Nettoeigenkapitals der EZB im Jahresverlauf sind in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2

Veränderungen des Nettoeigenkapitals der EZB

(in Mio. €)

Kapital

Rückstellung für finanzielle Risiken

Ausgleichsposten aus Neubewertung

Jahresüberschuss/
(-fehlbetrag)

Nettoeigenkapital insgesamt

Bilanz zum 31. Dezember 2022

8 880

6 566

36 118

51 564

Zahlung des noch ausstehenden Betrags ihres Anteils am gezeichneten Kapital durch die Hrvatska narodna banka

69

69

Beitrag zur Rückstellung für finanzielle Risiken durch die Hrvatska narodna banka

53

53

Ausgleichsposten aus Neubewertung

743

Gold

2 634

Fremdwährung

(2 562)

Wertpapiere und sonstige Instrumente

378

Beitrag zu den Ausgleichsposten aus Neubewertung durch die Hrvatska narodna banka1

293

Auflösung der Rückstellungen für finanzielle Risiken

(6 620)

(6 620)

Jahresfehlbetrag

(1 266)

(1 266)

Bilanz zum 31. Dezember 2023

8 948

36 861

(1 266)

44 543

1) Im Zuge der Einführung der gemeinsamen Währung in Kroatien leistete die Hrvatska narodna banka mit Wirkung vom 31. Dezember 2022 Beiträge zu sämtlichen Neubewertungssalden der EZB. Die Zahl in dieser Tabelle berücksichtigt nicht die Beiträge zum Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Einklang mit der Definition von „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ in diesem Abschnitt.

Nicht realisierte Gewinne auf Gold und Fremdwährungen sowie nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die Neubewertungen unterliegen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Erträge ausgewiesen, sondern direkt unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung auf der Passivseite der EZB-Bilanz erfasst. Mit den Salden aus diesen Positionen können die Auswirkungen künftiger ungünstiger Schwankungen der jeweiligen Preise und/oder Wechselkurse aufgefangen werden. Sie stärken somit die Widerstandsfähigkeit der EZB gegenüber den zugrunde liegenden Risiken. Im Jahr 2023 erhöhten sich die Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere um 0,7 Mrd. € auf 36,9 Mrd. €. Dies war vor allem den höheren Neubewertungssalden für Gold infolge des Anstiegs des Goldpreises in Euro geschuldet. Die Neubewertungssalden für Fremdwährungen verringerten sich hauptsächlich aufgrund der Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro (siehe Abbildung 12).

Abbildung 12

Die wichtigsten Wechselkurse und der Goldpreis im Zeitraum 2019-2023

(prozentuale Veränderungen gegenüber 2019; Daten zum Jahresende)

Quelle: EZB.

In Anbetracht ihrer finanziellen Risiken (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“) kann die EZB eine Rückstellung für finanzielle Risiken bilden. Diese wird in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Der Umfang dieser Rückstellung wird jährlich unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft. Hierzu zählen u. a. die Höhe der Bestände an risikobehafteten Anlagen, die für das kommende Jahr zu erwartenden Ergebnisse und eine Risikobeurteilung. Die Rückstellung für finanzielle Risiken darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB den Wert der von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitalanteile nicht übersteigen. Ende 2022 belief sich diese Rückstellung auf 6 566 Mio. €. Im Rahmen der Einführung der einheitlichen Währung in Kroatien leistete die Hrvatska narodna banka mit Wirkung vom 1. Januar 2023 einen Beitrag von 53 Mio. € zur Rückstellung für finanzielle Risiken. Dadurch stieg der Umfang dieser Position auf 6 620 Mio. €. Ende 2023 beschloss der EZB-Rat nach der jährlichen Überprüfung, diese Rückstellung vollständig aufzulösen, um Verluste aus dem Jahr 2023 teilweise auszugleichen. Der EZB-Rat kann im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung beschließen, die Rückstellung für finanzielle Risiken aufzustocken, sobald die EZB wieder Gewinne erwirtschaftet.

Nach Auflösung der Rückstellung für finanzielle Risiken belief sich der Jahresfehlbetrag der EZB auf 1,3 Mrd. € (siehe Abschnitt 1.3.3 „Gewinn- und Verlustrechnung“). Der EZB-Rat beschloss, diesen Fehlbetrag im Jahr 2023 in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag auszuweisen und ihn mit künftigen Überschüssen zu verrechnen.

1.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Das Ergebnis der EZB hat sich seit 2019 schrittweise verringert (siehe Abbildung 13). Ausschlaggebend für diesen Rückgang waren 2020 und 2021 in erster Linie die niedrigeren Erträgen aus Währungsreserven und aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren. In den Jahren 2022 und 2023 war die Verringerung des Ergebnisses der EZB vorwiegend darauf zurückzuführen, dass Zinsänderungsrisiken eingetreten sind. Ursächlich dafür war, dass die Zinsanhebung im Euroraum zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen der EZB für ihre TARGET-Nettoverbindlichkeiten führte, während die Erträge aus den Vermögenswerten der EZB nicht im selben Umfang oder im selben Tempo zunahmen (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“).

Dem Fehlbetrag der EZB im Jahr 2023 ging eine lange Zeit deutlicher Gewinne voraus. Er spiegelt die Rolle und die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems bei der Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – wider. Der Verlust wirkt sich nicht auf seine Fähigkeit zur Durchführung einer wirksamen Geldpolitik aus. In den Vorjahren weitete sich die Bilanz der EZB deutlich aus. Dies vor allem auf den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten zurückzuführen. Auf der Aktivseite wurden die meisten der zurzeit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere in einem Zeitraum niedriger Zinsen erworben und haben eine lange Laufzeit und feste Zinssätze. Sie werden weiterhin relativ niedrige Zinserträge generieren und nicht unmittelbar von Leitzinsänderungen der EZB betroffen sein. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Ankäufe über TARGET zu einem Anstieg der TARGET-Nettoverbindlichkeit der EZB, die zum Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst wurde (HRG-Zinssatz). Zur Bekämpfung der Inflation im Euroraum wurde 2022 damit begonnen, diesen Zinssatz anzuheben, was zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen der EZB führte.

Die EZB dürfte in den nächsten Jahren infolge des Eintritts von Zinsänderungsrisiken weitere Verluste verzeichnen, bevor sie wieder nachhaltige Gewinne erzielt. Ob und in welchem Umfang diese Verluste eintreten, ist ungewiss und hängt weitgehend von der künftigen Entwicklung der Leitzinsen der EZB sowie dem Umfang und der Zusammensetzung der Bilanz der EZB ab. Das Kapital der EZB und die umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die sich Ende 2023 zusammen auf 45,8 Mrd. € beliefen (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“), unterstreichen jedoch ihre Finanzkraft. In jedem Fall kann die EZB ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – erfüllen.

Abbildung 13

Die wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB

(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ umfasst „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“, „Erträge aus Aktien und Beteiligungen“, „Sonstige Erträge“ und „Sonstige Aufwendungen“.

Im Jahr 2023 verwendete die EZB den gesamten Betrag in Höhe von 6 620 Mio. € der Rückstellung für finanzielle Risiken, um den Fehlbetrag aus diesem Jahr teilweise auszugleichen. Nach Auflösung dieser Rückstellung belief sich der Fehlbetrag der EZB auf 1 266 Mio. € (2022: null). Hauptgrund für diesen Fehlbetrag war der erhebliche Nettozinsaufwand (siehe Abbildung 14).

Abbildung 14

Ursachen für das Ergebnis der EZB in den Jahren 2022 und 2023

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Die Nettozinsaufwendungen der EZB beliefen sich 2023 auf 7 193 Mio. € im Vergleich zu Nettozinserträgen in Höhe von 900 Mio. € im Jahr 2022 (siehe Abbildung 15). Grund dafür waren hauptsächlich Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB. Auch sonstige Nettozinsaufwendungen und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Verzinsung der Forderungen der NZBen des Euroraums aus den an die EZB übertragenen Währungsreserven trugen zu dieser Veränderung bei. Diese Aufwendungen wurden teilweise durch höhere Zinserträge aus a) Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems, b) zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren und c) Währungsreserven ausgeglichen.

Abbildung 15

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren stiegen 2023 um 1 933 Mio. € auf 3 467 Mio. € an (siehe Abbildung 16). Dies war auf höhere Nettozinserträge aus Wertpapieren, die im Rahmen des APP (im CBPP3, ABSPP und PSPP) und des PEPP gehalten wurden, zurückzuführen. Die Nettozinserträge aus APP-Beständen stiegen 2023 um 1 247 Mio. € auf 2 818 Mio. €. Gleichzeitig generierte das PEPP-Portfolio 2023 einen Nettozinsertrag in Höhe von 600 Mio. €, verglichen mit einem Nettozinsaufwand von 103 Mio. € im Vorjahr. Diese Entwicklungen waren in erster Linie auf den deutlichen Anstieg der Zinssätze und Anleiherenditen im Euroraum ab 2022 zurückzuführen (siehe Abbildung 17), der a) die Wiederanlage im Rahmen des APP und des PEPP zu Renditen ermöglichte, die höher waren als die historischen Renditen der jeweiligen Portfolios, und b) sich positiv auf Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen mit variabler Verzinsung (hauptsächlich im Rahmen des ABSPP) auswirkte. Die geringere Amortisierung von Agiobeträgen, insbesondere auf in der Vergangenheit erworbene Wertpapiere des öffentlichen Sektors, trug ebenfalls zum Anstieg bei. Die Nettozinserträge aus dem SMP gingen um 16 Mio. € auf 49 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war auf das geringere Volumen des Portfolios infolge fällig gewordener Wertpapiere zurückzuführen.

Abbildung 16

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 17

Renditen siebenjähriger Staatsanleihen im Euroraum

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus Währungsreserven erhöhten sich vor allem infolge der höheren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar um 1 583 Mio. € auf 2 382 Mio. €. Der durchschnittliche Zinsertrag aus dem US-Dollar-Portfolio der EZB stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr an. Gründe hierfür waren a) der Verkauf und die Tilgung von in der Vergangenheit erworbenen Anleihen mit niedrigeren Renditen und b) die Ankäufe von Wertpapieren mit höheren Renditen in der Folge des Anstiegs der Renditen von US-Dollar-Anleihen seit Ende 2021 (siehe Abbildung 18).

Abbildung 18

Renditen zweijähriger Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten, Japan und China

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: LSEG.

Die Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten an die EZB und die Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von Forderungen der NZBen im Zusammenhang mit übertragenen Währungsreserven erhöhten sich 2023 um 4 081 Mio. € auf 4 817 Mio. € bzw. um 1 133 Mio. € auf 1 335 Mio. €. Ursächlich für diese Änderungen waren die Anhebungen des HRG-Zinssatzes. Das ist der Zinssatz, anhand dessen die Verzinsung dieser Salden berechnet wird. Der HRG-Zinssatz lag Ende 2023 bei 4,5 %, während sich der durchschnittliche jährliche Zinssatz von 0,6 % im Jahr 2022 auf 3,8 % im Jahr 2023 erhöhte.

Die Nettozinsaufwendungen aus/für TARGET-Salden der NZBen stiegen 2023 um 12 161 Mio. € auf 14 236 Mio. €. Dieser Anstieg war in erster Linie auf den höheren durchschnittlichen Zinssatz für HRG im Jahr 2023 zurückzuführen, der für die Verzinsung der Intra-Eurosystem-TARGET-Salden der EZB herangezogen wird.

Im Jahr 2023 wurden sonstige Nettozinsaufwendungen in Höhe von 2 288 Mio. € verzeichnet, im Vergleich zu sonstigen Nettozinserträgen in Höhe von 108 Mio. € im Vorjahr. Diese Veränderung war hauptsächlich auf die Verzinsung der von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierten Einlagen und die Verzinsung der Salden der Nebensysteme im Euroraum zurückzuführen. Im zweiten Halbjahr 2022, als sich die geltenden Zinssätze ins Positive kehrten, begann die EZB, Zinsen auf diese Positionen zu zahlen. Im Jahr 2023 stiegen die Zinssätze und der durchschnittliche Saldo dieser Positionen weiter an, was zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen führte. Diese Zinsaufwendungen wurden durch die höheren Zinserträge aus dem Eigenmittelportfolio, die sich infolge von steigenden Renditen im Euroraum ergaben, teilweise ausgeglichen (siehe Abbildung 17).

Die realisierten Nettoverluste aus Finanzoperationen gingen im Jahr 2023 um 4 Mio. € auf 106 Mio. € zurück (siehe Abbildung 19). Diese Verluste ergaben sich vor allem aus a) ausstehenden Agiobeträgen auf im Rahmen des ABSPP gehaltene Wertpapiere, die vor Fälligkeit zurückgezahlt wurden, und b) realisierten Nettokursverlusten aus Verkäufen von auf US-Dollar lautenden Wertpapieren im zweiten Halbjahr 2023 (siehe Abbildung 20), deren Marktwert durch den Anstieg der Renditen von Anleihen in US-Dollar in diesem Zeitraum negativ beeinflusst wurde (siehe Abbildung 18).

Abbildung 19

Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 20

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen pro Quartal für 2022 und 2023

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Nicht realisierte Neubewertungsverluste werden am Jahresende in Form von Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als Aufwand verbucht. Im Jahr 2023 beliefen sich diese Abschreibungen auf 38 Mio. €. Dies war hauptsächlich auf nicht realisierte Kursverluste bei einer Reihe von im US-Dollar-Portfolio und im Eigenmittelportfolio gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen. Im Jahr 2022 waren diese Verluste mit 1 840 Mio. € deutlich höher ausgefallen (siehe Abbildung 21), da die entsprechenden Renditen deutlich gestiegen waren. Dies hatte zu einem erheblichen Rückgang des Marktwerts der meisten im Eigenmittelportfolio und im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapiere zum Jahresende geführt.

Abbildung 21

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Die Betriebsaufwendungen der EZB insgesamt, einschließlich Abschreibungen und Aufwendungen für die Banknotenherstellung, stiegen um 48 Mio. € auf 1 272 Mio. € (siehe Abbildung 22). Der Anstieg gegenüber 2022 war in erster Linie auf höhere Personalkosten infolge der höheren durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im Jahr 2023, vor allem in der Bankenaufsicht, sowie auf Gehaltsanpassungen zurückzuführen. Dieser Anstieg wurde teilweise durch niedrigere Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorwiegend aufgrund von einem niedrigeren laufenden Dienstzeitaufwand nach der jährlichen versicherungsmathematischen Bewertung ausgeglichen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen vor allem aufgrund höherer Aufwendungen für externer Berater und der Rückkehr zu einem vollständigen Aktivitätsniveau nach der Pandemie, insbesondere in der Bankenaufsicht, wobei sich auch die Auswirkungen der Inflation bemerkbar machten.

Mit der Bankenaufsicht verbundene Aufwendungen werden vollständig durch die bei den beaufsichtigten Unternehmen erhobenen Gebühren gedeckt. Basierend auf den tatsächlichen Aufwendungen der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2023 auf 654 Mio. €.[17]

Abbildung 22

Betriebsaufwendungen und Erträge aus Aufsichtsgebühren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

1.4 Risikomanagement

Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der EZB und erfolgt durch einen kontinuierlichen Prozess bestehend aus a) Risikoidentifikation und -bewertung, b) Überprüfung der Risikostrategie und -politik, c) Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen und d) Risikoüberwachung und -berichterstattung. Alle Teilprozesse stützen sich auf effektive Methoden, Verfahren und Systeme.

Schaubild 2

Risikomanagement-Kreislauf

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Risiken, ihre Quellen und die jeweiligen Risikokontrollmaßnahmen erläutert.

1.4.1 Finanzielle Risiken

Vom Direktorium vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren sollen einen angemessenen Schutz gegen die finanziellen Risiken gewährleisten, denen die EZB ausgesetzt ist. Der Ausschuss für Risikosteuerung (Risk Management Committee – RMC), dem Experten der Zentralbanken des Eurosystems angehören, trägt zur Überwachung, Messung und Meldung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Bilanz des Eurosystems bei. Außerdem legt er die diesbezüglichen Methoden und Rahmenwerke fest und überprüft sie. Auf diese Weise hilft der RMC den Beschlussorganen dabei, einen angemessenen Schutz für das Eurosystem zu gewährleisten.

Die finanziellen Risiken ergeben sich aus den Geschäften der EZB und den damit verbundenen Engagements. Die von der EZB für das Management ihres Kreditrisikoprofils eingesetzten Risikokontrollmaßnahmen und -limite unterscheiden sich nach der Art der Geschäfte und spiegeln die Politik oder Anlageziele der verschiedenen Portfolios sowie die Risikomerkmale der zugrunde liegenden Vermögenswerte wider.

Zur Überwachung und Beurteilung dieser Risiken stützt sich die EZB auf eine Reihe von ihren Fachleuten entwickelter Verfahren zur Risikoschätzung. Diese basieren auf einem Risikosimulationssystem, das Markt- und Kreditrisiken parallel quantifiziert. Die zentralen Modellierungskonzepte, -techniken und -annahmen, auf denen die Risikomessgrößen beruhen, orientieren sich an Branchenstandards und verfügbaren Marktdaten. Die Risiken werden üblicherweise als der zu erwartende Ausfall (Expected Shortfall – ES)[18] quantifiziert, der unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99 % über einen Einjahreshorizont geschätzt wird. Zur Risikoberechnung werden zwei Ansätze verwendet: a) der bilanztechnische Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB bei der Ermittlung der Risikoschätzwerte gemäß den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als Puffer berücksichtigt werden, und b) der finanzielle Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Risikoberechnung nicht als Puffer berücksichtigt werden. Die EZB berechnet außerdem andere Risikomessgrößen mit verschiedenen Konfidenzniveaus, führt Sensitivitäts- und Stresstestszenario-Analysen durch und erstellt längerfristige Projektionen zu Risiken und Erträgen, um über die Risiken stets umfassend im Bild zu sein.[19]

Die Gesamtrisiken, denen die EZB ausgesetzt ist, haben sich im Jahresverlauf verringert. Ende 2023 beliefen sich die gesamten finanziellen Risiken für die Bilanz der EZB bilanztechnisch bewertet auf 16,7 Mrd. €, gemessen am ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont. Dieser Wert lag 1,6 Mrd. € unter den Ende 2022 geschätzten Risiken (siehe Abbildung 23). Der Rückgang der Risiken spiegelt den geringeren Bestand an Wertpapieren der EZB im Rahmen des APP wider. Grund hierfür war zunächst die nur teilweise Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit zwischen März und Juni 2023 und in der Folge die vollständige Einstellung der Wiederanlagen ab Juli 2023.

Abbildung 23

Gesamte finanzielle Risiken (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die gesamten finanziellen Risiken Ende 2023 wurden nach methodischen Fortschritten berechnet. Dabei wurde neben der regelmäßigen Überwachung der Projektionen für die Nettoerträge auch das Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus Vermögenswerten und den für Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen als Risikofaktor im ES für ein Konfidenzniveau von 99 % berücksichtigt. Die Schätzung für 2022 wurde im Sinne der Vergleichbarkeit neu berechnet.

Kreditrisiken entstehen aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB, ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio und ihren Währungsreserven. Wenngleich die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst werden und somit – sofern keine Verkäufe erfolgen – keinen Kursänderungen im Zusammenhang mit Kreditmigrationen unterliegen, sind sie dennoch dem Kreditausfallrisiko ausgesetzt. Die auf Euro lautenden Eigenmittel und Währungsreserven werden zu Marktpreisen bewertet und sind daher Kreditmigrations- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt. Das Kreditrisiko blieb gegenüber 2022 weitgehend unverändert.

Das Kreditrisiko wird vorwiegend durch Zulassungskriterien, Due-Diligence-Verfahren und Limite gemindert, die sich von Portfolio zu Portfolio unterscheiden.

Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken entstehen aus den Währungsreserven und Goldbeständen der EZB. Das Fremdwährungsrisiko blieb gegenüber 2022 weitgehend unverändert.

Angesichts der geldpolitischen Bedeutung dieser Vermögenswerte sichert die EZB die damit verbundenen Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken nicht ab. Stattdessen werden diese Risiken durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung und die Diversifizierung der Bestände über verschiedene Währungen und Gold hinweg gemindert.

Die Währungsreserven der EZB und die auf Euro lautenden Eigenmittelportfolios sind überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert und einem Marktrisiko aufgrund von Zinsschwankungen ausgesetzt, weil sie zu Marktpreisen bewertet werden. Die Währungsreserven der EZB sind vor allem in Vermögenswerte mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten investiert (siehe Abbildung 7 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“), während die Vermögenswerte im Eigenmittelportfolio in der Regel eine längere Laufzeit aufweisen (siehe Abbildung 9 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Bilanztechnisch bewertet sank das Zinsänderungsrisiko dieser Portfolios gegenüber 2022, was die Entwicklung der Marktbedingungen widerspiegelt.

Das aus der Bewertung zu Marktpreisen resultierende Zinsänderungsrisiko der EZB wird durch Vorgaben zur Portfoliostrukturierung und die Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.

Die EZB ist zudem dem Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus ihren Vermögenswerten und den für ihre Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen ausgesetzt, was sich im Nettozinsertrag niederschlägt. Dieses Risiko hängt nicht direkt mit einem spezifischen Portfolio zusammen, sondern ist der Struktur der Bilanz der EZB insgesamt und insbesondere dem Vorhandensein von Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschuldet. Dieses Risiko wird zusätzlich zur Einbeziehung in die regelmäßige Messung der gesamten finanziellen Risiken über einen Einjahreshorizont auch anhand von Projektionen zur Ertragslage der EZB über einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont überwacht.

Diese Art von Risiko wird mit Vorgaben zur Portfoliostrukturierung gesteuert und durch das Bestehen von unverzinsten Verbindlichkeiten in der Bilanz der EZB weiter gemindert.

Nichtsdestotrotz trat dieses Risiko im Jahr 2023 ein, was dazu führte, dass für die nächsten Jahre finanzielle Verluste prognostiziert wurden. Danach dürfte die EZB wieder nachhaltige Gewinne erzielen. Die prognostizierten Verluste sind in erster Linie auf einen Rückgang der Nettozinserträge der EZB zurückzuführen. Ein Großteil der mittel- bis langfristigen festverzinslichen Vermögenswerte wurde erworben als die Zinsen sehr niedrig waren oder sogar bei null lagen und hauptsächlich über kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert, die zum HRG-Zinssatz verzinst wurden. Als die Zinsen Mitte 2022 zu steigen begannen, stiegen die Kosten für die Verbindlichkeiten über die aus den Vermögenswerten erzielten Zinserträge. Folglich kehrten sich die Nettozinserträge des Vorjahres in Nettozinsaufwendungen um.

Die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken werden schrittweise in den Risikomanagementrahmen der EZB integriert. Im Jahr 2022 führte das Eurosystem den ersten Klimastresstest für die Bilanz des Eurosystems[20]durch. Dieser ermöglichte es, eine vorläufige Schätzung der Auswirkungen dieses Risikos auf die Bilanz der EZB zu erhalten. In den kommenden Jahren werden regelmäßig Klimastresstests durchgeführt. Der nächste Test ist für das Jahr 2024 geplant.

1.4.2 Operationelles Risiko

Das Direktorium ist für die Richtlinie und den Rahmen zum Management operationeller Risiken[21] (Operational Risk Management – ORM) der EZB verantwortlich und genehmigt diese. Der Ausschuss für operationelle Risiken (Operational Risk Committee – ORC) unterstützt das Direktorium in seiner Aufsichtsfunktion hinsichtlich des Managements operationeller Risiken. Das ORM ist ein integraler Bestandteil der Governance-Struktur[22] und der Managementprozesse der EZB.

Der ORM-Rahmen der EZB soll vor allem dazu beitragen, dass die EZB ihren Auftrag erfüllt und ihre Ziele erreicht, und soll gleichzeitig ihren Ruf und ihre Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden schützen. Nach dem ORM-Rahmen ist jeder Geschäftsbereich für die Ermittlung, Beurteilung, Meldung und Überwachung seiner operationellen Risiken, Vorfälle und Kontrollen sowie diesbezügliche Maßnahmen verantwortlich. In diesem Zusammenhang bietet die Risikotoleranzpolitik der EZB eine Orientierungshilfe bezüglich der Strategie zur Risikobewältigung und der Verfahren für die Risikoübernahme. Sie ist an eine 5×5-Risikomatrix gekoppelt, die auf den Skalen für Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit basiert (bei denen quantitative und qualitative Kriterien angewandt werden).

Das Umfeld, in dem die EZB agiert, ist von immer komplexeren und miteinander verbundenen Bedrohungen geprägt, und in ihrem Tagesgeschäft ist sie vielfältigen operationellen Risiken ausgesetzt. Zu den besonderen Problemfeldern der EZB gehört u. a. ein breites Spektrum von nichtfinanziellen Risiken, die auf Menschen, Systeme, Prozesse und externe Ereignisse zurückzuführen sind. Deshalb hat die EZB Verfahren eingerichtet, die das laufende und wirksame Management ihrer operationellen Risiken unterstützen und sicherstellen, dass Risikoinformationen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus konzentriert sich die EZB weiterhin darauf, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Dabei betrachtet sie die Risiken und Chancen aus einer umfassenden End-to-End-Sicht, die auch Nachhaltigkeitsaspekte einschließt. Es wurden Reaktionsstrukturen und Notfallpläne erarbeitet, die im Falle von Störungen den unterbrechungsfreien Betrieb kritischer Geschäftsbereiche gewährleisten.

1.4.3 Verhaltensrisiko

Die EZB verfügt über eine eigens eingerichtete Stabsstelle Compliance und Governance. Diese stellt eine wichtige Risikomanagementfunktion dar und stärkt damit den Governance-Rahmen der EZB, um dem Verhaltensrisiko[23] entgegenzuwirken. Diese Stabstelle soll das Direktorium dabei unterstützen, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen. Zudem sollen ethische Verhaltensstandards gefördert und die Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB gestärkt werden. Ein unabhängiger Ethikausschuss berät die hochrangigen Funktionsträger der EZB und bietet ihnen Orientierungshilfe in Integritäts- und Verhaltensangelegenheiten. Außerdem unterstützt er den EZB-Rat dabei, Risiken angemessen und kohärent auf Führungsebene zu steuern. Auf Ebene des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) arbeitet der Ethik- und Compliance-Ausschuss (Ethics and Compliance Committee – ECC) auf eine einheitliche Umsetzung der Verhaltensrahmen für NZBen und nationale zuständige Behörden (National Competent Authorities – NCAs) hin.

Im Jahr 2023 richtete der ECC eine Task Force zum Verhaltensrisiko ein, um die bestehenden Verhaltensregeln und die eingerichteten Überwachungs- und Berichtsprozesse der EZB, der NZBen und der NCAs zu vergleichen. Ziel der Taskforce ist es, gemeinsame Mindeststandards festzulegen und einen einfachen Rahmen für das Verhaltensrisiko einzurichten, der im Laufe der Jahre erweitert und gestärkt werden kann.

2 Jahresabschluss der EZB

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Erläuterung
Nr.

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Gold und Goldforderungen

1

30 419

27 689

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2

55 876

55 603

Forderungen an den IWF

2.1

2 083

1 759

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

2.2

53 793

53 844

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

2.2

1 450

1 159

Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

3

17

12

Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

4

425 349

457 271

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

4.1

425 349

457 271

Intra-Eurosystem-Forderungen

5

125 378

125 763

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

5.1

125 378

125 763

Sonstige Aktiva

6

34 739

31 355

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

6.1

1 023

1 105

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

6.2

22 172

21 213

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

6.3

552

783

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

6.4

10 905

7 815

Sonstiges

6.5

88

438

Jahresfehlbetrag

1 266

Aktiva insgesamt

674 496

698 853

Anmerkung: Bei den im Jahresabschluss und in den Tabellen der Erläuterungen angegebenen Summen kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen. Die Angaben 0 und (0) bezeichnen auf null gerundete positive bzw. negative Beträge, während ein Bindestrich (–) null bezeichnet.

PASSIVA

Erläuterung
Nr.

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Banknotenumlauf

7

125 378

125 763

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

8

4 699

17 734

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

9

20 622

63 863

Öffentliche Haushalte

9.1

143

48 520

Sonstige Verbindlichkeiten

9.2

20 479

15 343

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

10

23 111

78 108

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

11

24

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

11.1

24

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

12

445 048

355 474

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

12.1

40 671

40 344

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

12.2

404 377

315 130

Sonstige Passiva

13

9 498

5 908

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

13.1

68

430

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

13.2

8 030

3 915

Sonstiges

13.3

1 401

1 562

Rückstellungen

14

67

6 636

Ausgleichsposten aus Neubewertung

15

37 099

36 487

Kapital und Rücklagen

16

8 948

8 880

Kapital

16.1

8 948

8 880

Passiva insgesamt

674 496

698 853

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr 2023

Erläuterung
Nr.

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Zinserträge aus Währungsreserven

23.1

2 382

798

Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

23.2

4 817

736

Sonstige Zinserträge

23.4

56 552

11 001

Zinserträge

63 751

12 536

Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

23.3

(1 335)

(201)

Sonstige Zinsaufwendungen

23.4

(69 609)

(11 434)

Zinsaufwendungen

(70 944)

(11 636)

Nettozinsertrag

23

(7 193)

900

Realisierte Gewinne (Verluste) aus Finanzoperationen

24

(106)

(110)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

25

(38)

(1 840)

Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken

6 620

1 627

Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

6 476

(322)

Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

26

650

585

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

27

1

1

Sonstige Erträge

28

72

61

Nettoerträge insgesamt

6

1 224

Personalaufwendungen

29

(676)

(652)

Verwaltungsaufwendungen

30

(481)

(460)

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

(106)

(103)

Aufwendungen für Banknoten

31

(9)

(9)

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

(1 266)

Frankfurt am Main, 13. Februar 2024
Europäische Zentralbank

Christine Lagarde
Präsidentin

2.3 Rechnungslegungsgrundsätze

Form und Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der EZB ist gemäß den folgenden Rechnungslegungsgrundsätzen[24] aufgestellt worden, mit denen nach Auffassung des EZB-Rats eine angemessene Darstellung des Jahresabschlusses erzielt wird und die zugleich für die Tätigkeit einer Zentralbank angemessen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die folgenden Grundsätze kamen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Anwendung: Bilanzwahrheit/Bilanzklarheit, Bilanzvorsicht, Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, Wesentlichkeit, Unternehmensfortführung, Periodenabgrenzung, Stetigkeit und Vergleichbarkeit.

Ausweis von Aktiva und Passiva

Aktiva bzw. Passiva werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen oder Aufwand der EZB zugutekommt bzw. von ihr zu tragen ist, im Wesentlichen alle damit verbundenen Risiken und Nutzen auf die EZB übergegangen sind und die Anschaffungskosten oder der Wert des Vermögensgegenstands bzw. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden können.

Bewertungsansatz

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten. Abweichend davon werden marktfähige Wertpapiere (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) zum Marktwert ausgewiesen.

Für die Erfassung von Transaktionen in finanziellen Aktiva und Passiva ist der Erfüllungstag maßgeblich.

Mit Ausnahme von Wertpapierkassageschäften werden Geschäfte mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlusstag in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. Am Abwicklungstag werden die außerbilanziellen Buchungen zurückgebucht, und die Geschäfte werden in der Bilanz erfasst. Devisenkäufe und -verkäufe wirken sich am Abschlusstag auf die Netto-Fremdwährungsposition aus; realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen werden ebenfalls zum Abschlusstag berechnet. Aufgelaufene Zinsen und Agio- bzw. Disagiobeträge für Finanzinstrumente in Fremdwährung werden täglich berechnet und ausgewiesen, und auch die Fremdwährungsposition ändert sich durch diese aufgelaufenen Beträge täglich.

Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Bei Erträgen und Aufwendungen ist der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich. Die Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Instrumente) erfolgt für jede Währung gesondert.

Bei der Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden Marktpreis- und Wechselkurseffekte getrennt behandelt.

Die Goldposition wird zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Neubewertung der Goldposition wird nicht zwischen Preis- und Wechselkurseffekten differenziert. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 erfolgte die bilanzielle Einzelbewertung zum Euro-Preis je Feinunze Gold auf Basis des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar am 29. Dezember 2023.

Sonderziehungsrechte (SZR) basieren auf einem Währungskorb mit fünf bedeutenden Währungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund). Der Wert eines SZR entspricht der gewichteten Summe der Wechselkurse dieser Währungen. Die SZR-Bestände der EZB wurden anhand des am 29. Dezember 2023 geltenden Wechselkurses des SZR zum Euro umgerechnet.

Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.

Sonstige Wertpapiere
Die Bewertung von marktgängigen Wertpapieren (mit Ausnahme von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) und vergleichbaren Forderungen erfolgt entweder zum mittleren Marktpreis oder auf Grundlage der Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag für jedes Wertpapier getrennt. In Wertpapiere eingebettete Optionen werden nicht getrennt bewertet. Für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurden die mittleren Marktpreise vom 29. Dezember 2023 herangezogen.

Die Neubewertung von marktgängigen Investmentfonds erfolgt netto auf Fondsebene zu ihrem Nettoinventarwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus verschiedenen Investmentfonds werden nicht verrechnet.

Nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung bewertet.

Ergebnisermittlung

Erträge und Aufwendungen werden in derjenigen Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.[25] Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Fremdwährungsbeständen, Gold und Wertpapieren werden erfolgswirksam verbucht, wobei die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position als Berechnungsgrundlage dienen.

Nicht realisierte Gewinne werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern in der Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesen.

Nicht realisierte Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen. Nicht realisierte Verluste aus einem Wertpapier, einer Währung oder Gold werden nicht mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Wertpapieren, Währungen oder Gold verrechnet. Sind nicht realisierte Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen, dann werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position durch Neuberechnung zum Wechselkurs bzw. Marktpreis zum Jahresultimo herabgesetzt.

Verluste aus Wertminderung werden der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt und werden in den folgenden Jahren nicht zurückgebucht, es sei denn, die Wertminderung verringert sich und die Verringerung kann einem beobachtbaren Ereignis zugeordnet werden, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung erstmalig verzeichnet wurde.

Agio- oder Disagiobeträge bei Wertpapieren werden über die Restlaufzeit der Wertpapiere abgeschrieben.

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die EZB im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung Vermögenswerte verkauft (Repo-Geschäft) bzw. kauft (Reverse-Repo-Geschäft) oder gegen Überlassung von Sicherheiten Kredite gewährt.

Bei einem Repo-Geschäft verkauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis wieder vom Geschäftspartner zurückzukaufen. Repo-Geschäfte werden als besicherte Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Alle im Rahmen einer solchen Rückkaufsvereinbarung verkauften Wertpapiere verbleiben in der Bilanz der EZB.

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis dem Geschäftspartner wieder zu verkaufen. Reverse-Repo-Geschäfte werden als besicherte Kredite auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, sind jedoch nicht im Wertpapierbestand der EZB enthalten.

Befristete Transaktionen im Rahmen eines Programms, das von einem Spezialinstitut angeboten wird (einschließlich Wertpapierleihgeschäfte), werden nur dann in der Bilanz erfasst, wenn sie mit Barmitteln besichert sind und diese Barmittel noch nicht angelegt wurden.

Außerbilanzielle Geschäfte

Währungsinstrumente, namentlich Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden zur Berechnung von Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Netto-Fremdwährungsposition einbezogen.

Zinsinstrumente werden einzeln bewertet. Die täglichen Veränderungen von Nachschussleistungen der offenen Zinsterminkontrakte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Bewertung von Wertpapiertermingeschäften wird von der EZB auf Grundlage von allgemein anerkannten Bewertungsmethoden durchgeführt, bei denen festgestellte Marktpreise und -kurse sowie die Diskontierungsfaktoren vom Abwicklungs- bis zum Bewertungstag herangezogen werden.

Sachanlagen

Sachanlagen einschließlich immaterieller Anlagewerte, aber ohne Grundstücke und Kunstwerke, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Grundstücke und Kunstwerke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Hauptgebäude der EZB wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaiger Wertminderung bewertet. Was die Abschreibung des EZB-Hauptgebäudes betrifft, so werden die Kosten den entsprechenden Kategorien von Sachanlagen zugeordnet, die wiederum entsprechend ihrer jeweiligen geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen werden, beginnend mit dem Quartal, das auf den Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft folgt, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. In der folgenden Übersicht ist die für die wichtigsten Kategorien von Sachanlagen verwendete Nutzungsdauer angegeben:

Gebäude

20, 25 oder 50 Jahre

Einbauten

10 oder 15 Jahre

Technische Ausstattung

4, 10 oder 15 Jahre

EDV-Ausstattung und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge

4 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

10 Jahre

Beim aktivierten Herstellungsaufwand für die derzeit angemieteten Räumlichkeiten der EZB wurde die Abschreibungsdauer so angepasst, dass etwaige Ereignisse, die sich auf die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage auswirken, Berücksichtigung finden.

Die EZB überprüft ihr Hauptgebäude und ihre Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Bürogebäuden (siehe „Leasingverhältnisse“ unten) jährlich auf Wertminderung gemäß dem International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“. Wenn ein Hinweis auf eine Wertminderung festgestellt und bestimmt wird, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Verluste aus Wertminderung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der erzielbare Betrag unter dem Nettobuchwert liegt.

Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von unter 10 000 € werden im Jahr des Erwerbs abgeschrieben.

Sachanlagen, welche die Aktivierungskriterien erfüllen, sich aber derzeit noch in Bau oder in Entwicklung befinden, werden in der Position „In Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft werden die diesbezüglichen Beträge umgebucht und unter Sachanlagen ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Die EZB fungiert sowohl als Leasingnehmer wie auch als Unterleasinggeber.

Die EZB als Leasingnehmer
Bei Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen, bei denen die EZB der Leasingnehmer ist, werden die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ab dem Leasingbeginn, d. h. sobald der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht, in der Bilanz unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ bzw. unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfasst. Bei Leasingverhältnissen, die den Kapitalisierungskriterien entsprechen, bei denen der betreffende Vermögenswert aber noch im Bau oder in der Anpassung ist, werden die vor dem Leasingbeginn angefallenen Kosten unter der Position „Im Bau befindliche Anlagen“ erfasst.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Außerdem unterliegen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Bürogebäuden Wertminderungen (für mehr Informationen zum jährlichen Werthaltigkeitstest siehe „Sachanlagen“ oben). Abschreibungen werden beginnend mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear berechnet, entweder bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder bis zum Ende des Leasingverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt.

Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst zum Barwert künftiger Leasingzahlungen bewertet (Zusammensetzung nur aus Leasingkomponenten), abgezinst anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Danach wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Kommt es aufgrund einer Veränderung bei einem Index oder einer anderen Neubewertung des bestehenden Vertrags zu einer Änderung der künftigen Leasingzahlungen, so wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Jede derartige Neubewertung führt zu einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse in Bezug auf geringwertige Vermögenswerte, d. h. unter 10 000 €, (im Einklang mit dem Schwellenwert für die Erfassung von Sachanlagen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen erfasst.

Die EZB als Unterleasinggeber
Bei Leasingverhältnissen, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, gewährt sie Dritten das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts (oder eines Teils dieses Vermögenswerts), wobei das Leasingverhältnis zwischen dem ursprünglichen Leasinggeber und der EZB (Hauptleasingverhältnis) in Kraft bleibt. Das Unterleasingverhältnis wird unter Bezugnahme auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht unter Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Vermögenswert als Finanzierungs- oder Operating-Leasing[26] eingestuft.

Die Unterleasingverhältnisse, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Die EZB bucht das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit dem Hauptleasingverhältnis (oder einem Teil des betreffenden Vermögenswerts), das auf den Unterleasingnehmer übertragen wird, unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ aus und erfasst eine Unterleasingforderung unter „Sonstiges“ (Aktiva). Die Leasingverbindlichkeit in Bezug auf das Hauptleasingverhältnis bleibt von dem Unterleasingverhältnis unberührt.

Bei Laufzeitbeginn wird die Unterleasingforderung zunächst zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen an die EZB bewertet, abgezinst mit dem für das Hauptleasingverhältnis verwendeten Abzinsungssatz. Danach wird die Unterleasingforderung zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinserträge“ erfasst.

Leistungen der EZB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die EZB unterhält für ihr Personal sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums leistungsorientierte Versorgungspläne.

Der Versorgungsplan für die Belegschaft wird über einen eigenen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert. Die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals finden in der leistungsorientierten Säule des Plans ihren Niederschlag. Mitarbeiter können im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten, um Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zu erwerben.[27] Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach der Höhe der freiwillig gezahlten Beiträge und der mit diesen Beiträgen erzielten Investitionserträge.

Für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums bestehen Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen. Für die Belegschaft bestehen ebenfalls Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie für andere langfristig fällige Leistungen.

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Die Verbindlichkeit, die hinsichtlich der leistungsorientierten Versorgungspläne einschließlich anderer langfristig fälliger Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses[28] in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesen wird, entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur Finanzierung der betreffenden Verpflichtung eingesetzten Planvermögens.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Zur Ermittlung des Barwerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme abgezinst, wobei der verwendete Zinssatz anhand der am Bilanzstichtag geltenden Marktrenditen erstklassiger Euro-Unternehmensanleihen mit ähnlicher Fälligkeit bestimmt wird.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können infolge erfahrungsbedingter Anpassungen (Abweichungen der Ist-Werte von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen) entstehen oder aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen resultieren.

Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne
Der Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne unterteilt sich in Komponenten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, und Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst werden.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. dem laufenden Dienstzeitaufwand (dem Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Leistungsansprüche)
  2. dem aus Planänderungen resultierenden nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand
  3. der Nettoverzinsung zum Abzinsungssatz der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie
  4. den Neubewertungen bezüglich anderer langfristig fälliger Leistungen und gegebenenfalls Leistungen langfristiger Art[29] aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses insgesamt.

Der unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesene Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der leistungsorientierten Verpflichtung
  2. den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind, sowie
  3. einer etwaigen Veränderung bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind.

Die diesbezüglichen Beträge werden jährlich von unabhängigen Aktuaren bewertet und im Jahresabschluss entsprechend ausgewiesen.

Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden

Intra-ESZB-Salden resultieren in erster Linie aus grenzüberschreitenden Zahlungen in der Europäischen Union (EU), die in Zentralbankgeld in Euro abgewickelt werden. Diese Transaktionen werden in den meisten Fällen von privaten Wirtschaftssubjekten (d. h. Kreditinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen) veranlasst. Sie werden über TARGET – das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem – abgewickelt und führen zu bilateralen Salden auf den TARGET-Konten der Zentralbanken der EU. Auch von der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) durchgeführte Zahlungen wirken sich auf diese Konten aus. Sämtliche Abwicklungen werden automatisch aggregiert und so angepasst, dass sie Teil einer einzigen Position der jeweiligen NZB gegenüber der EZB werden. Diese Positionen in den Büchern der EZB entsprechen der Nettoforderung bzw. Nettoverbindlichkeit jeder einzelnen NZB gegenüber dem übrigen Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Die täglichen Bewegungen der TARGET-Konten spiegeln sich in den Buchungsunterlagen der EZB und der NZBen wider.

Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET ergeben, sowie sonstige auf Euro lautende Intra-Eurosystem-Salden (z. B. die Gewinnvorauszahlung der EZB an die NZBen, sofern eine solche erfolgt) werden in der Bilanz der EZB als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ oder „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen. Intra-ESZB-Salden von NZBen außerhalb des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET[30] ergeben, werden unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.

Aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems resultierende Intra-Eurosystem-Salden werden als Gesamtnettoforderung unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Banknotenumlauf“ unten).

Intra-Eurosystem-Salden, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts von NZBen zum Eurosystem ergeben, lauten auf Euro und werden unter „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“ erfasst.

Banknotenumlauf

Die EZB sowie die NZBen des Euroraums, die zusammen das Eurosystem bilden, sind mit der Ausgabe von Euro-Banknoten betraut.[31] Der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs wird jeweils am letzten Arbeitstag im Monat entsprechend dem Banknoten-Verteilungsschlüssel auf die Zentralbanken des Eurosystems verbucht.[32]

Der auf die EZB entfallende Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Banknotenumlauf“ ausgewiesen. Dieser Position stehen entsprechende Forderungen an die NZBen gegenüber. Diese Forderungen werden verzinst[33] und in der Position „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ oben). Die Zinserträge aus diesen Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ erfasst.

Gewinnvorauszahlung

Ein Betrag in Höhe der Summe der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Einkünfte aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die im Rahmen a) des Programms für die Wertpapiermärkte, b) des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, c) des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities, d) des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors und e) des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworben wurden, wird im Januar des Folgejahres im Wege einer Gewinnvorauszahlung verteilt, sofern der EZB-Rat keinen anderslautenden Beschluss fasst.[34] Eine solcher Beschluss wird gefasst, wenn der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung des Direktoriums erwartet, dass die EZB einen Verlust im Gesamtjahr oder einen Jahresgewinn ausweist, der geringer ist als diese Einkünfte. Der EZB-Rat kann auch beschließen, diese Einkünfte ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen. Der EZB-Rat kann außerdem beschließen, den im Januar auszuschüttenden Betrag der Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf um den Betrag der Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung zu kürzen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva werden Sachverhalte berücksichtigt, die in der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eingetreten sind, an dem das Direktorium die Übermittlung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zwecks Feststellung genehmigt, soweit diese Sachverhalte als wesentlich für die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz erachtet werden.

Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die keine Auswirkungen auf die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz haben, werden in den Erläuterungen angeführt.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Im Jahr 2023 gab es keine Änderungen bezüglich der von der EZB angewandten Rechnungslegungsgrundsätze.

Sonstiges

Als externer Rechnungsprüfer der EZB wurde für den Fünfjahreszeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) bestellt. Die ursprüngliche Bestellung erfolgte gemäß Artikel 27 der ESZB-Satzung auf Empfehlung des EZB-Rats mit Billigung durch den Rat der EU. Im Jahr 2023 genehmigte der Rat der EU auf Empfehlung des EZB-Rats eine Verlängerung dieses Zeitraums um weitere zwei Jahre bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2024.

2.4 Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterung 1 – Gold und Goldforderungen

Diese Position umfasste die Goldbestände der EZB:

2023

2022

Menge

Unzen Feingold1

16 285 778

16 229 522

Preis

US-Dollar je Feinunze Gold

2 063,950

1 819,700

US-Dollar je Euro

1,1050

1,0666

Marktwert (in Mio. €)

30 419

27 689

1) Dies entspricht 506,5 Tonnen (2023) bzw. 504,8 Tonnen (2022).

Die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Goldbestände der EZB war vor allem auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Berichtsjahr zurückzuführen (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“). Zudem übertrug die Hrvatska narodna banka der EZB anlässlich Kroatiens Einführung der gemeinsamen Währung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 56 256 Unzen Feingold im Wert von 96 Mio. €.

Erläuterung 2 – Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie an Ansässige des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 2.1 – Forderungen an den IWF

In dieser Position werden die Bestände der EZB an SZR zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen. Sie belief sich auf 2 083 Mio. € (2022: 1 759 Mio. €). Die Position ergibt sich aus freiwilligen Handelstransaktionen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der von der EZB autorisiert ist, in ihrem Namen innerhalb einer vereinbarten Bandbreite SZR gegen Euro zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bilanztechnisch werden SZR wie Fremdwährungen behandelt (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die Bestände der EZB an SZR erhöhten sich im Jahr 2023, was hauptsächlich auf eine Transaktion im Zusammenhang mit den oben genannten freiwilligen Handelstransaktionen zurückzuführen war.

Erläuterung 2.2 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets

Diese beiden Positionen bestehen aus Guthaben bei Banken, Fremdwährungskrediten sowie Wertpapieranlagen in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi.

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Giroeinlagen

7 161

15 687

(8 526)

Geldmarkteinlagen

474

985

(512)

Wertpapieranlagen

46 158

37 172

8 986

Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets insgesamt

53 793

53 844

(52)

Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets

Giroeinlagen

25

34

(10)

Geldmarkteinlagen

1 426

1 125

301

Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets insgesamt

1 450

1 159

291

Insgesamt

55 243

55 004

239

Der Gesamtwert dieser Positionen stieg im Jahr 2023 an. Hauptgrund waren die im Jahresverlauf überwiegend aus dem US-Dollar-Portfolio erzielten Einkünfte. Darüber hinaus übertrug die Hrvatska narodna banka der EZB anlässlich Kroatiens Einführung der gemeinsamen Währung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Währungsreserven in US-Dollar im Wert von 544 Mio. €. Allerdings wurde der gesamte Anstieg durch die Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro nahezu vollständig ausgeglichen.

Die Nettofremdwährungsbestände der EZB[35] waren wie folgt:

2023
(Fremdwährung in Mio.)

2022
(Fremdwährung in Mio.)

US-Dollar

52 590

49 590

Japanischer Yen

1 089 844

1 090 312

Chinesischer Renminbi

4 545

4 440

Im Jahr 2023 fanden keine Interventionen am Devisenmarkt statt.

Erläuterung 3 – Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Zum 31. Dezember 2023 umfasste diese Position Giroeinlagen bei Geschäftspartnern mit Sitz im Euro-Währungsgebiet in Höhe von 17 Mio. € (2022: 12 Mio. €).

Erläuterung 4 – Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 4.1 – Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2023 umfasste diese Position Wertpapiere, die die EZB im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben hatte.

Beginn

Ende

Beschluss

Notenbankfähige Wertpapiere1

Abgeschlossene/Beendete Programme

CBPP12

Juli 2009

Juni 2010

EZB/2009/16

Gedeckte Schuldverschreibungen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

CBPP22

November 2011

Oktober 2012

EZB/2011/17

Gedeckte Schuldverschreibungen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

SMP

Mai 2010

September 2012

EZB/2010/5

Im Euro-Währungsgebiet begebene öffentliche und private Schuldverschreibungen3

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)4

CBPP3

Oktober 2014

aktiv

EZB/2020/8,
geänderte Fassung

Gedeckte Schuldverschreibungen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

ABSPP

November 2014

aktiv

EZB/2014/45,
geänderte Fassung

Von einem Ansässigen des Euro-Währungsgebiets begebene Senior-Tranchen und garantierte Mezzanine-Tranchen von Asset-Backed Securities

PSPP

März 2015

aktiv

EZB/2020/9

Von Zentralregierungen bzw. regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften im Euro-Währungsgebiet bzw. von anerkannten Institutionen sowie von internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen

CSPP5

Juni 2016

aktiv

EZB/2016/16,
geänderte Fassung

Von Unternehmen (ohne Banken) im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen und Commercial Paper

Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

PEPP

März 2020

aktiv

EZB/2020/17,
geänderte Fassung

Alle im Rahmen des APP zugelassenen Kategorien von Vermögenswerten

1) Weitere Zulassungskriterien für die spezifischen Programme finden sich in den Beschlüssen des EZB-Rats.
2) Ende 2022 und Ende 2023 hielt die EZB keinerlei Wertpapierbestände im Rahmen des ersten und des zweiten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1 und CBPP2). Im Jahr 2022 wies die EZB jedoch noch Zinserträge aus diesen Portfolios aus, da die letzten Bestände im Rahmen des CBPP1 und des CBPP2 im Juli 2022 bzw. September 2022 fällig wurden.
3) Nur von fünf Schatzämtern des Euro-Währungsgebiets begebene öffentliche Schuldverschreibungen wurden im Rahmen des SMP erworben.
4) Die Wiederanlagen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) wurden zum 1. Juli 2023 eingestellt.
5) Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP).

Bis Ende Februar 2023[36] legte das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erworbenen Wertpapiere vollumfänglich wieder an[37]. In der Folge wurde das APP-Portfolio in maßvollem und vorhersehbarem Tempo reduziert. Bis Ende Juni 2023 belief sich die Reduzierung auf durchschnittlich 15 Mrd. € pro Monat, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge aus fällig werdenden Wertpapieren nicht vollständig wiederanlegte. Im Juni 2023 beschloss der EZB-Rat[38], die Wiederanlagen im Rahmen des APP ab Juli 2023 einzustellen. Danach gingen die Bestände des APP-Portfolios aufgrund von fällig werdenden/fällig gewordenen Wertpapieren zurück.

Was das PEPP[39] betrifft, so legte das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Laufe des Jahres erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder an. Der EZB-Rat beabsichtigt[40], die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Außerdem beabsichtigt er, das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte 2024 im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € zu reduzieren und die Wiederanlage zum Ende desselben Jahres einzustellen. Darüber hinaus wird der EZB-Rat bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im PEPP-Portfolio weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Die im Rahmen dieser Programme gekauften Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe „Wertpapiere“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Nachfolgend sind die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Wertpapiere sowie deren Marktwert[41] (der nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und lediglich zu Vergleichszwecken angegeben wird) dargestellt:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Fortgeführte
Anschaffungskosten

Marktwert

Fortgeführte
Anschaffungskosten

Marktwert

Fortgeführte
Anschaffungskosten

Marktwert

Abgeschlossene/Beendete Programme

SMP

496

522

718

766

(222)

(244)

APP

CBPP3

23 530

21 490

25 116

22 136

(1 587)

(647)

ABSPP

13 348

13 225

22 895

22 605

(9 547)

(9 379)

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

224 867

205 847

242 857

213 750

(17 991)

(7 903)

APP insgesamt

261 744

240 562

290 868

258 491

(29 124)

(17 930)

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

839

736

769

628

70

108

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

162 270

143 669

164 916

138 072

(2 646)

5 597

PEPP insgesamt

163 109

144 405

165 685

138 700

(2 576)

5 705

Insgesamt

425 349

385 489

457 271

397 957

(31 922)

(12 468)

Der amortisierte Anschaffungswert der von der EZB gehaltenen Wertpapiere hat sich im Jahresverlauf wie folgt geändert:

2022
(in Mio. €)

Bruttoankäufe
(in Mio. €)

Tilgungen
(in Mio. €)

Nettodisagiobetrag/
(-agiobetrag)1
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

SMP

718

(235)

13

496

CBPP3

25 116

1 512

(3 057)

(42)

23 530

ABSPP

22 895

690

(10 142)

(95)

13 348

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

242 857

10 141

(26 160)

(1 971)

224 867

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

769

85

(15)

(1)

839

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

164 916

17 220

(17 922)

(1 945)

162 270

Insgesamt

457 271

29 649

(57 530)

(4 041)

425 349

1) „Nettodisagiobetrag/(-agiobetrag)“ umfasst gegebenenfalls realisierte Nettogewinne/(-verluste).

Der EZB-Rat beurteilt regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die im Rahmen dieser Programme gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der Daten zum Jahresende jährliche Werthaltigkeitstests durchgeführt und vom EZB-Rat verabschiedet. Im Rahmen dieser Tests werden Hinweise auf eine mögliche Wertminderung für jedes Programm separat geprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung werden zusätzliche Analysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Cashflows aus den zugrunde liegenden Wertpapieren nicht durch eine Wertminderung beeinträchtigt wurden. Basierend auf den Ergebnissen der diesjährigen Werthaltigkeitstests stellte die EZB bei ihren im Jahr 2023 zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapierportfolios keine Verluste fest.

Der amortisierte Anschaffungswert der vom Eurosystem gehaltenen Wertpapiere entwickelte sich wie folgt:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

EZB

NZBen des Euroraums

Eurosystem insgesamt

EZB

NZBen des Euroraums

Eurosystem insgesamt

Abgeschlossene/Beendete Programme

SMP

496

1 901

2 397

718

2 143

2 860

APP

CBPP3

23 530

262 090

285 620

25 116

276 857

301 973

ABSPP

13 348

13 348

22 895

22 895

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

224 867

1 922 907

2 147 774

242 857

2 066 581

2 309 438

PSPP – supranationale Wertpapiere

255 261

255 261

275 228

275 228

CSPP

323 921

323 921

344 119

344 119

APP insgesamt

261 744

2 764 180

3 025 924

290 868

2 962 785

3 253 653

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

839

5 197

6 036

769

5 283

6 052

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

162 270

1 297 397

1 459 667

164 916

1 317 937

1 482 853

PEPP – supranationale Wertpapiere

154 332

154 332

145 687

145 687

PEPP – Wertpapiere des Unternehmenssektors

45 989

45 989

46 074

46 074

PEPP insgesamt

163 109

1 502 915

1 666 024

165 685

1 514 981

1 680 666

Insgesamt

425 349

4 268 996

4 694 345

457 271

4 479 908

4 937 179

Anmerkung: Die Zahlen der „NZBen des Euroraums“ sind vorläufig und könnten noch korrigiert werden. Dies würde auch zu einer entsprechenden Änderung der Zahlen in der Position „Eurosystem insgesamt“ führen.

Erläuterung 5 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 5.1 – Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden jene Forderungen der EZB gegenüber den NZBen des Euroraums erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Verteilung der Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems ergeben (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 125 378 Mio. € (2022: 125 763 Mio. €). Die Zinszahlungen für diese Forderungen werden täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe Erläuterung 23.2 „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“).

Erläuterung 6 – Sonstige Aktiva

Erläuterung 6.1 – Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Diese Aktiva umfassten die folgenden Positionen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Anschaffungskosten

Grundstücke und Gebäude

1 014

1 007

7

Nutzungsrechte an Gebäuden

315

296

19

Einbauten

222

222

EDV-Ausstattung inkl. Software

142

140

1

Betriebs-/Geschäftsausstattung, Mobiliar und Kraftfahrzeuge

111

110

1

Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung

2

3

(1)

In Bau befindliche Anlagen

0

5

(5)

Sonstige Sachanlagen

11

11

(0)

Anschaffungskosten insgesamt

1 818

1 796

22

Kumulierte Abschreibung

Grundstücke und Gebäude

(227)

(204)

(23)

Nutzungsrechte an Gebäuden

(197)

(152)

(45)

Einbauten

(144)

(128)

(16)

EDV-Ausstattung inkl. Software

(129)

(120)

(9)

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kraftfahrzeuge

(92)

(82)

(11)

Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung

(2)

(2)

(0)

Sonstige Sachanlagen

(3)

(3)

(0)

Kumulierte Abschreibung insgesamt

(795)

(690)

(104)

Gesamtbuchwert (netto)

1 023

1 105

(82)

Für das EZB-Hauptgebäude und die Nutzungsrechte an Bürogebäuden wurde zum Jahresende ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsaufwand wurde nicht erfasst.

Erläuterung 6.2 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position umfasst hauptsächlich das Eigenmittelportfolio der EZB, das vorwiegend aus Anlagen des eingezahlten Kapitals der EZB sowie aus für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen besteht. Sie beinhaltet zudem 3 211 Aktien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die zu den Anschaffungskosten von 42 Mio. € ausgewiesen sind, und sonstige Giroeinlagen in Euro.

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Giroeinlagen in Euro

46

38

8

Auf Euro lautende Wertpapiere

20 355

19 280

1 075

Reverse-Repo-Geschäfte in Euro

1 730

1 854

(124)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

42

42

(0)

Insgesamt

22 172

21 213

959

Die im Jahr 2023 verzeichnete Nettozunahme dieser Position war hauptsächlich auf a) die Wiederanlage der im Eigenmittelportfolio der EZB generierten Zinserträge und b) den Anstieg des Marktwerts der auf Euro lautenden Wertpapiere in diesem Portfolio zurückzuführen.

Erläuterung 6.3 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind in erster Linie die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2023 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen belaufen sich auf 552 Mio. € (2022: 783 Mio. €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 6.4 – Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen

4 955

2 856

2 099

Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen aus der Verteilung von Euro-Banknoten

1 429

575

855

Aufgelaufene Zinsen auf Wertpapiere

3 709

3 640

69

Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben

654

594

60

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

158

151

7

Insgesamt

10 905

7 815

3 090

Zum 31. Dezember 2023 waren in dieser Position die für die TARGET-Salden der NZBen des Euroraums angefallenen abgegrenzten Zinserträge für Dezember 2023 ausgewiesen (siehe Erläuterung 12.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“), ebenso wie angefallene abgegrenzte Zinserträge von den NZBen des Euroraums für das letzte Quartal 2023 aufgrund der Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (siehe Erläuterung 5.1 „Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Diese Beträge wurden im Januar 2024 ausgeglichen.

Sie umfasste zudem abgegrenzte Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen, einschließlich beim Erwerb gezahlter und noch ausstehender Zinsen (siehe Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“, Erläuterung 4 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 6.2 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).

Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben entsprechen den für den Gebührenzeitraum 2023 fälligen Aufsichtsgebühren, die 2024 erhoben werden (siehe Erläuterung 26 „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“).[42]

Der verbleibende Anteil dieser Position entfällt im Wesentlichen auf a) abgegrenzte Zinserträge aus anderen Finanzinstrumenten, b) abgegrenzte Erträge aus laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 28 „Sonstige Erträge“) und c) verschiedene Vorauszahlungen.

Erläuterung 6.5 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2023 belief sich diese Position auf 88 Mio. € (2022: 438 Mio. €). Sie beinhaltete sonstige Salden in Höhe von 60 Mio. € (2022: 90 Mio. €), die hauptsächlich aus Forderungen im Zusammenhang mit laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 28 „Sonstige Erträge“) und Salden in Bezug auf die Rückvergütung der Umsatzsteuer bestehen.

Sie beinhaltete zudem Salden in Höhe von 28 Mio. € (2022: 349 Mio. €) im Zusammenhang mit zum 31. Dezember 2023 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen waren (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 7 – Banknotenumlauf

Der in dieser Position ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil der EZB (8 %) am gesamten Euro-Banknotenumlauf (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“), der sich zum 31. Dezember 2023 auf 125 378 Mio. € belief (2022: 123 763 Mio. €).

Erläuterung 8 – Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Die Zentralbanken des Eurosystems können für ihre Leihgeschäfte mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors Barsicherheiten akzeptieren, ohne dass diese Mittel wieder angelegt werden müssen. Im Falle der EZB werden diese Geschäfte über ein Spezialinstitut abgewickelt.

Zum 31. Dezember 2023 belief sich der ausstehende Betrag dieser Wertpapierleihgeschäfte gegen Barsicherheiten mit Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet auf 4 699 Mio. € (2022: 17 734 Mio. €). Als Sicherheit erhaltene Barmittel wurden auf TARGET-Konten übertragen. Da die Barmittel zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).[43]

Erläuterung 9 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 9.1 – Öffentliche Haushalte

Zum 31. Dezember 2023 belief sich diese Position auf 143 Mio. € (2022: 48 520 Mio. €) und umfasste Einlagen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism – ESM). Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

Erläuterung 9.2 – Sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position umfasst Salden von Nebensystemen des Euroraums[44], die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2023 belief sie sich auf 20 479 Mio. € (2022: 15 343 Mio. €).

Erläuterung 10 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

TARGET-Salden

3 854

42 808

(38 954)

Bei Wertpapierleihgeschäften als Sicherheit erhaltene Barmittel

5 637

15 008

(9 372)

Von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

12 383

19 904

(7 522)

Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen

1 237

388

850

Insgesamt

23 111

78 108

(54 997)

Zum 31. Dezember 2023 entfiel der größte Teil dieser Position auf Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 21 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).

Diese Position enthielt zudem Salden aus offenen Leihgeschäften mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, bei denen in Form von Barmitteln erhaltene Sicherheiten auf TARGET-Konten übertragen wurden (siehe Erläuterung 8 – „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“).

Darüber hinaus umfasste sie TARGET-Salden der NZBen außerhalb des Euro-Währungsgebiets gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“) und der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind. Der Rückgang dieser Salden im Jahr 2023 entspricht den niedrigeren Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets.

Auf den verbleibenden Anteil dieser Position entfällt ein Saldo, der aus dem unbefristeten wechselseitigen Währungsabkommen mit dem Federal Reserve System resultiert. Im Rahmen dieses Abkommens stellt die Federal Reserve Bank of New York der EZB US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung, um den Geschäftspartnern des Eurosystems kurzfristige Refinanzierung in US-Dollar bereitzustellen. Die EZB geht ihrerseits Back-to-back-Swapgeschäfte mit NZBen des Euroraums ein, die die hieraus resultierenden Mittel nutzen, um mit Geschäftspartnern des Eurosystems liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar in Form von befristeten Transaktionen durchzuführen. Die Back-to-back-Swapgeschäfte führen zu Intra-Eurosystem-Salden zwischen der EZB und den NZBen des Euroraums. Darüber hinaus erwachsen aus den mit der Federal Reserve Bank of New York und den NZBen des Euroraums durchgeführten Swapgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, die außerbilanziell erfasst werden (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“).

Erläuterung 11 – Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 11.1 – Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2023 umfasste diese Position eine Verbindlichkeit in Fremdwährung gegenüber einem Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets in Höhe von 24 Mio. € (2022: null), die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fremdwährungsreserven der EZB zustande kam.

Erläuterung 12 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 12.1 – Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

In dieser Position sind die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die die EZB im Rahmen der Übertragung der Währungsreserven durch NZBen des Euroraums im Zuge des Beitritts der Notenbanken zum Eurosystem eingegangen ist. Im Einklang mit Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden diese Beiträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Die Übertragung von Währungsreserven durch die Hrvatska narodna banka im Zuge der Einführung der einheitlichen Währung in Kroatien führte zu einer Erhöhung dieser Verbindlichkeiten.

Seit
1. Januar 2023
(in Mio. €)

Zum
31. Dezember 2022
(in Mio. €)

Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (Belgien)

1 470

1 470

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

10 635

10 635

Eesti Pank (Estland)

114

114

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

683

683

Bank of Greece (Griechenland)

998

998

Banco de España (Spanien)

4 811

4 811

Banque de France (Frankreich)

8 240

8 240

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

327

Banca d’Italia (Italien)

6 854

6 854

Central Bank of Cyprus (Zypern)

87

87

Latvijas Banka (Lettland)

157

157

Lietuvos bankas (Litauen)

233

233

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

133

133

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

42

42

De Nederlandsche Bank (Niederlande)

2 364

2 364

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

1 181

1 181

Banco de Portugal (Portugal)

944

944

Banka Slovenije (Slowenien)

194

194

Národná banka Slovenska (Slowakei)

462

462

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

741

741

Insgesamt

40 671

40 344

Die Forderung der Hrvatska narodna banka wurde auf 327 Mio. € festgesetzt, um zu gewährleisten, dass das Verhältnis zwischen dieser Forderung und den gesamten Forderungen der anderen NZBen des Eurosystems dem Verhältnis zwischen dem Gewichtsanteil der Hrvatska narodna banka und den gesamten Gewichtsanteilen der anderen NZBen des Euroraums am Kapitalschlüssel der EZB entspricht. Die Differenz zwischen der Forderung und dem Wert der übertragenen Vermögenswerte (siehe Erläuterung 1 „Gold und Goldforderungen“ und Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“) wurde als Teil der Beiträge behandelt, die die Hrvatska narodna banka gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung zu den Reserven und gleichwertigen Rückstellungen der EZB zum 31. Dezember 2022 zu leisten hat (siehe Erläuterung 14 „Rückstellungen“ und Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Die Verzinsung dieser Verbindlichkeiten wird auf Tagesbasis zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände (siehe Erläuterung 23.3 „Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven“).

Erläuterung 12.2 – Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Im Jahr 2023 bestand diese Position vorwiegend aus den TARGET-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Nettoverbindlichkeiten aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

404 336

315 090

Verbindlichkeiten gegenüber den NZBen des Euroraums aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

1 616 387

1 830 483

Forderungen an die NZBen im Euroraum aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

(1 212 050)

(1 515 393)

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

40

41

Insgesamt

404 377

315 130

Der Anstieg der TARGET-Nettoverbindlichkeiten ist vor allem zurückzuführen auf die Mittelabflüsse infolge a) niedrigerer Einlagen des ESM und des EFSF (siehe Erläuterung 9.1 „Öffentliche Haushalte“), b) niedrigerer Salden der Nebensysteme außerhalb des Euroraums, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) und c) des Rückgangs der in Form von Barmitteln erhaltenen Sicherheiten für Leihgeschäfte mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“). Die Auswirkungen dieser Faktoren wurden vor allem durch die Mittelzuflüsse infolge der Fälligkeit von Wertpapieren im Rahmen des APP und des PEPP teilweise ausgeglichen, die über TARGET-Konten abgewickelt wurden (siehe Erläuterung 4 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“).

Die Verzinsung von TARGET-Positionen, die von den NZBen des Euroraums gegenüber der EZB gehalten werden, wird – mit Ausnahme von Salden aus Back-to-back-Swapgeschäften im Zusammenhang mit liquiditätszuführenden Transaktionen in US-Dollar – täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet.

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten umfassten überwiegend Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäften der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 21 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).

Erläuterung 13 – Sonstige Passiva

Erläuterung 13.1 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind in erster Linie die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2023 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen belaufen sich auf 68 Mio. € (2022: 430 Mio. €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 13.2 – Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen

6 390

3 530

2 860

Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen der NZBen aus an die EZB übertragenen Währungsreserven

1 335

201

1 133

Aufgelaufene Zinsen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

172

94

78

Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten

134

90

43

Insgesamt

8 030

3 915

4 114

Zum 31. Dezember 2023 umfasste diese Position vor allem die für die TARGET-Salden abgegrenzten Zinszahlungen an die NZBen für Dezember 2023 (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 12.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“) und abgegrenzte Zinszahlungen an die NZBen des Euro-Währungsgebiets für 2023 im Zusammenhang mit ihren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“). Diese Beträge wurden im Januar 2024 ausgeglichen.

Diese Position umfasste auch abgegrenzte Zinszahlungen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen (siehe Erläuterung 9.1 „Öffentliche Haushalte“, Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 12.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“).

Der verbleibende Anteil dieser Position entfiel im Wesentlichen auf a) abgegrenzte Zinszahlungen auf Salden der Nebensysteme des Euroraums, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“), b) sonstige Rechnungsabgrenzungsposten und c) abgegrenzte Zinszahlungen auf in Form von Barmitteln erhaltene Sicherheiten im Zusammenhang mit den Wertpapierleihgeschäften der EZB (Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Erläuterung 13.3 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2023 belief sich diese Position auf 1 401 Mio. € (2022: 1 562 Mio. €). Sie beinhaltete Salden in Höhe von 635 Mio. € (2022: 974 Mio. €) im Zusammenhang mit zum 31. Dezember 2023 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen waren (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Die Position enthält zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 117 Mio. € (2022: 141 Mio. €) (siehe „Leasingverhältnisse“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Zusätzlich war in dieser Position die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen der EZB im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie anderen langfristig fälligen Leistungen für ihr Personal[45], Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erfasst. Enthalten sind außerdem die Leistungen für Mitarbeiter der EZB aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Leistungen der EZB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bilanz
Die in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesenen Beträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen für Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses[46] setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Leistungsorientierte Verpflichtung

2 458

35

2 493

1 947

31

1 978

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

(1 983)

(1 983)

(1 638)

(1 638)

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten)

475

35

510

309

31

340

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Im Jahr 2023 umfasste der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern in Höhe von 2 458 Mio. € (2022: 1 947 Mio. €) Leistungen ohne Fondsdeckung in Höhe von 278 Mio. € (2022: 233 Mio. €) im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie anderen langfristig fälligen Leistungen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Direktoriumsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums in Höhe von 35 Mio. € (2022: 31 Mio. €) bezieht sich ausschließlich auf bestehende Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen.

Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Bilanz unter der Passivposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung” erfasst. Die Gewinne aus der Neubewertung unter dieser Passivposition beliefen sich 2023 auf 238 Mio. € (2022: 369 Mio. €) (siehe Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung, des Planvermögens und der Ergebnisse aus Neubewertung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung änderte sich wie folgt:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresbeginn

1 947

31

1 978

3 165

43

3 209

Laufender Dienstzeitaufwand

101

2

103

164

4

168

Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen

77

1

79

42

1

42

Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans1

36

0

36

40

0

41

Gezahlte Leistungen

(30)

(3)

(33)

(38)

(2)

(40)

(Gewinne)/Verluste aus Neubewertung

327

4

331

(1 426)

(16)

(1 441)

Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresende

2 458

35

2 493

1 947

31

1 978

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
1) Saldo inklusive Pflichtbeiträge und Transfers in die/aus den Pläne(n). Die Pflichtbeiträge der Mitarbeiter belaufen sich auf 7,4 % des Grundgehalts, die der EZB auf 20,7 % des Grundgehalts.

Die für 2023 insgesamt ausgewiesenen Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von 331 Mio. € waren in erster Linie auf den Rückgang des Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung von 3,9 % (2022) auf 3,4 % (2023) zurückzuführen.

Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiter-Planvermögens in der leistungsorientierten Säule änderte sich wie folgt:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresbeginn

1 638

1 749

Zinserträge aus dem Planvermögen

66

23

Gewinne/(Verluste) aus Neubewertung

189

(228)

Arbeitgeberbeiträge

75

71

Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans

36

40

Gezahlte Leistungen

(20)

(18)

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende

1 983

1 638

Die in Bezug auf das Planvermögen verzeichneten Gewinne aus der Neubewertung für 2023 spiegelten die Tatsache wider, dass die tatsächlichen Erträge der Fondsanteile höher ausfielen als die angenommenen Zinserträge aus dem Planvermögen, die auf dem angenommenen Abzinsungssatz von 3,9 % beruhten.

Folgende Veränderungen ergaben sich bei den Ergebnissen aus der Neubewertung:

2023
(in Mio. €) 

2022
(in Mio. €)

Gewinne/(Verluste) aus Neubewertung zum Jahresbeginn

369

(799)

Beiträge von NZBen im Zuge des Beitritts zum Eurosystem1

3

Gewinne/(Verluste) aus Planvermögen

189

(228)

Gewinne/(Verluste) aus der Verpflichtung

(331)

1 441

In der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchte (Gewinne)/Verluste

8

(45)

In den „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ enthaltene Gewinne aus Neubewertung zum Jahresende

238

369

1) Im Zuge der Einführung der gemeinsamen Währung in Kroatien leistete die Hrvatska narodna banka zum 31. Dezember 2022 Beiträge zu sämtlichen Neubewertungssalden der EZB, die auch die zu diesem Datum ausstehenden Gewinne aus der Neubewertung umfassten.

Gewinn- und Verlustrechnung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Laufender Dienstzeitaufwand

101

2

103

164

4

168

Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

12

1

13

19

1

19

Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen

77

1

79

42

1

42

Zinserträge aus dem Planvermögen

(66)

(66)

(23)

(23)

(Gewinne)/Verluste aus Neubewertung von anderen
langfristig fälligen Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

8

(0)

8

(44)

(0)

(45)

In den „Personalaufwendungen“ enthaltener Gesamtbetrag

121

3

124

138

5

142

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für den laufenden Dienstzeitaufwand, den verpflichtungsbezogenen Zinsaufwand und die Zinserträge aus dem Planvermögen werden unter Zugrundelegung der Sätze des Vorjahres geschätzt. Der für die versicherungsmathematische Bewertung verwendete Abzinsungssatz stieg von 1,3 % im Jahr 2021 auf 3,9 % im Jahr 2022, was im Jahr 2023 a) einen niedrigeren laufenden Dienstzeitaufwand, b) einen höheren verpflichtungsbezogenen Zinsaufwand und c) höhere Zinserträge aus dem Planvermögen zur Folge hatte.

Die Neubewertungen von anderen langfristig fälligen Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres ausgewiesen, worin sich die für die Bewertung geltenden Sätze widerspiegeln. Daher führte der niedrigere Abzinsungssatz von 3,4 %, der für die versicherungsmathematische Bewertung zum Jahresende 2023 verwendet wurde, zu einem Verlust aus Neubewertung, der in jenem Jahr erfasst wurde.

Grundlegende Annahmen
Die hier aufgeführten Bewertungen beruhen auf unabhängigen versicherungsmathematischen Annahmen, die vom Direktorium für Bilanzierungs- und Offenlegungszwecke gebilligt wurden. Die Berechnung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen beruhte in erster Linie auf den nachfolgend dargelegten Annahmen:

2023
(in %)

2022
(in %)

Abzinsungssatz

3,40

3,90

Erwartete Erträge aus dem Planvermögen1

5,30

4,90

Allgemeine künftige Gehaltserhöhungen2

2,00

2,00

Künftige Pensionserhöhungen3

1,70

1,70

1) Diese Annahmen wurden zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung der EZB, die durch Vermögenswerte mit zugrunde liegender Kapitalgarantie finanziert wird, herangezogen.
2) Auch künftige individuelle Gehaltserhöhungen von bis zu 1,8 % pro Jahr (abhängig vom Alter der Mitglieder des Versorgungsplans) werden berücksichtigt.
3) Gemäß den Vorschriften des Versorgungsplans der EZB werden die Pensionen jährlich erhöht. Fällt die allgemeine Gehaltsanpassung der EZB-Mitarbeiter geringer aus als die Inflationsrate, so erfolgen die Pensionserhöhungen im Einklang mit der allgemeinen Gehaltsanpassung. Übersteigt die allgemeine Gehaltsanpassung die Inflationsrate, so wird Erstere zur Festlegung der Pensionserhöhung herangezogen, sofern die Finanzlage der EZB-Versorgungspläne eine solche Anhebung zulässt.

Erläuterung 14 – Rückstellungen

Zum 31. Dezember 2023 enthielt diese Position Rückstellungen für Sachaufwendungen in Höhe von 67 Mio. € (2022: 69 Mio. €). Ende 2022 umfasste diese Position auch eine Rückstellung für finanzielle Risiken in Höhe von 6 566 Mio. EUR. Im Rahmen der Einführung der einheitlichen Währung in Kroatien leistete die Hrvatska narodna banka mit Wirkung vom 1. Januar 2023 einen Beitrag in Höhe von 53 Mio. € zu dieser Rückstellung[47]. Dadurch stieg der Umfang dieser Position auf 6 620 Mio. €.

Die Höhe und die fortlaufende Notwendigkeit der Rückstellung für finanzielle Risiken werden jährlich geprüft. Dies erfolgt auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse der EZB und unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren. Die Rückstellung darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB den Wert des von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitals nicht übersteigen. Diese Rückstellung soll in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet werden, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Diese Rückstellung wurde Ende 2023 vollständig aufgelöst, um Verluste aufgrund von finanziellen Risiken abzudecken. Der Jahresfehlbetrag der EZB belief sich in der Folge auf 1 266 Mio. €. Die Verluste ergaben sich hauptsächlich aus dem Anstieg des Zinssatzes, den das Eurosystem in seinen Tenderoperationen für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte verwendet. Dies führte zu erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB (siehe Erläuterung 23.4 „Sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen“).

Infolge ihrer vollständigen Auflösung lag die Rückstellung für finanzielle Risiken zum 31. Dezember 2023 bei null. Der EZB-Rat kann im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung beschließen, diese Rückstellung wieder aufzustocken, sobald die EZB wieder Gewinne erzielt.

Erläuterung 15 – Ausgleichsposten aus Neubewertung

Diese Position enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Geschäften ergeben (siehe „Ergebnisermittlung“, „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“, „Wertpapiere“ und „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beinhaltet außerdem die Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 13.3 „Sonstiges“).

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Gold

26 622

23 794

2 827

Fremdwährung

9 842

12 305

(2 462)

US-Dollar

9 624

11 225

(1 601)

Japanischer Yen

206

977

(771)

Chinesischer Renminbi

9

47

(38)

SZR

4

56

(52)

Sonstiges

0

0

Wertpapiere und sonstige Instrumente

397

19

378

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

238

369

(131)

Insgesamt

37 099

36 487

611

Die Ausgleichsposten aus Neubewertung erhöhten sich im Jahr 2023 vor allem aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro. Im Rahmen der Einführung der einheitlichen Währung in Kroatien leistete darüber hinaus die Hrvatska narodna banka mit Wirkung vom 1. Januar 2023 einen Beitrag in Höhe von 296 Mio. € zu diesen Salden. Dieser Anstieg wurde teilweise durch einen Rückgang der Ausgleichsposten aus Neubewertung für Fremdwährung ausgeglichen. Dies war in erster Linie auf die Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Folgende Wechselkurse wurden für die Neubewertung zum Jahresende herangezogen:

Wechselkurse

2023

2022

US-Dollar je Euro

1,1050

1,0666

Japanischer Yen je Euro

156,33

140,66

Chinesischer Renminbi je Euro

7,8509

7,3582

Euro je SZR

1,2157

1,2517

Euro je Feinunze Gold

1 867,828

1 706,075

Erläuterung 16 – Kapital und Rücklagen

Erläuterung 16.1 – Kapital

Das gezeichnete Kapital der EZB beläuft sich auf 10 825 Mio. €.

Am 1. Januar 2023 führte Kroatien die einheitliche Währung ein. Gemäß Artikel 48.1 der ESZB-Satzung zahlte die Hrvatska narodna banka zum 1. Januar 2023 den ausstehenden Betrag ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB in Höhe von 69 Mio. € ein[48]. Infolgedessen erhöhte sich das eingezahlte Kapital der EZB insgesamt von 8 880 Mio. € am 31. Dezember 2022 auf 8 948 Mio. € am 1. Januar 2023, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist.

Seit 1. Januar 2023

Zum 31. Dezember 2022

Kapitalschlüssel
(in %)

Gezeichnetes Kapital
(in Mio. €)

Eingezahltes Kapital
(in Mio. €)

Kapitalschlüssel
(in %)

Gezeichnetes Kapital
(in Mio. €)

Eingezahltes Kapital
(in Mio. €)

Nationale Bank van België
Banque Nationale de Belgique (Belgien)

2,9630

321

321

2,9630

321

321

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

21,4394

2 321

2 321

21,4394

2 321

2 321

Eesti Pank (Estland)

0,2291

25

25

0,2291

25

25

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

1,3772

149

149

1,3772

149

149

Bank of Greece (Griechenland)

2,0117

218

218

2,0117

218

218

Banco de España (Spanien)

9,6981

1 050

1 050

9,6981

1 050

1 050

Banque de France (Frankreich)

16,6108

1 798

1 798

16,6108

1 798

1 798

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

0,6595

71

71

Banca d’Italia (Italien)

13,8165

1 496

1 496

13,8165

1 496

1 496

Central Bank of Cyprus (Zypern)

0,1750

19

19

0,1750

19

19

Latvijas Banka (Lettland)

0,3169

34

34

0,3169

34

34

Lietuvos bankas (Litauen)

0,4707

51

51

0,4707

51

51

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

0,2679

29

29

0,2679

29

29

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

0,0853

9

9

0,0853

9

9

De Nederlandsche Bank
(Niederlande)

4,7662

516

516

4,7662

516

516

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

2,3804

258

258

2,3804

258

258

Banco de Portugal (Portugal)

1,9035

206

206

1,9035

206

206

Banka Slovenije (Slowenien)

0,3916

42

42

0,3916

42

42

Národná banka Slovenska (Slowakei)

0,9314

101

101

0,9314

101

101

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

1,4939

162

162

1,4939

162

162

Zwischenergebnis der NZBen des Euroraums

81,9881

8 875

8 875

81,3286

8 804

8 804

Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (Bulgarien)

0,9832

106

4

0,9832

106

4

Česká národní banka (Tschechische Republik)

1,8794

203

8

1,8794

203

8

Danmarks Nationalbank (Dänemark)

1,7591

190

7

1,7591

190

7

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

0,6595

71

3

Magyar Nemzeti Bank (Ungarn)

1,5488

168

6

1,5488

168

6

Narodowy Bank Polski (Polen)

6,0335

653

24

6,0335

653

24

Banca Naţională a României (Rumänien)

2,8289

306

11

2,8289

306

11

Sveriges Riksbank (Schweden)

2,9790

322

12

2,9790

322

12

Zwischenergebnis der NZBen außerhalb des Euroraums

18,0119

1 950

73

18,6714

2 021

76

Insgesamt

100,0000

10 825

8 948

100,0000

10 825

8 880

Die NZBen des Euroraums haben ihren Anteil am gezeichneten Kapital vollständig eingezahlt.

Die NZBen außerhalb des Euroraums müssen als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB einzahlen. Die NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

2.5 Außerbilanzielle Geschäfte

Erläuterung 17 – Wertpapierleihprogramme

Im Rahmen der Eigenmittelverwaltung hat die EZB eine Vereinbarung über ein Wertpapierleihprogramm getroffen. Dabei nimmt sie die Dienste eines Spezialinstituts in Anspruch, das in ihrem Auftrag Wertpapierleihgeschäfte durchführt.

Zudem hat die EZB in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des EZB-Rats zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt.[49]

Diese Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind.[50] Zum 31. Dezember 2023 waren derartige Wertpapierleihgeschäfte mit einem Volumen von 32 791 Mio. € (2022: 11 569 Mio. €) offen. Davon standen 26 577 Mio. € (2022: 6 637 Mio. €) mit der Leihe von Wertpapieren im Zusammenhang, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden.

Erläuterung 18 – Zinsfutures

Die folgenden Geschäfte, ausgewiesen zu Wechselkursen am Jahresende, waren offen:

Fremdwährungs-Zinsfutures

2023
Kontraktwert
(in Mio. €)

2022
Kontraktwert
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Käufe

2 207

692

1 515

Verkäufe

4 142

1 401

2 741

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 19 – Wertpapiertermingeschäfte

Die folgenden Geschäfte, ausgewiesen zu Wechselkursen am Jahresende, waren offen:

Wertpapiertermingeschäfte

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Käufe

45

45

Verkäufe

45

45

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 20 – Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

Verwaltung der Währungsreserven
Im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB wurden Devisenswap- und Devisentermingeschäfte durchgeführt. Nachfolgend sind die zu Wechselkursen am Jahresende ausgewiesenen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen Transaktionen dargestellt:

Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Forderungen

2 778

3 269

(491)

Verbindlichkeiten

2 901

3 541

(639)

Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen
Die EZB ist Teil des Netzwerks von Swap-Vereinbarungen unter Zentralbanken und verfügt über gegenseitige Swap-Vereinbarungen mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan, dem Federal Reserve System und der Schweizerischen Nationalbank. Darüber hinaus verfügt sie über eine gegenseitige Swap-Vereinbarung mit der People’s Bank of China. Diese Swap-Vereinbarungen ermöglichen die Bereitstellung von a) Liquidität in einer der jeweiligen Währungen der vorgenannten Zentralbanken an Banken des Euroraums oder b) Euro-Liquidität an Finanzinstitute in den jeweiligen Ländern der vorgenannten Zentralbanken. Darüber hinaus bestehen Swap-Vereinbarungen mit der Danmarks Nationalbank, der Narodowy Bank Polski und der Sveriges Riksbank für die Bereitstellung von Euro-Liquidität an Finanzinstitute in ihren jeweiligen Ländern. Mit den vorstehenden Vereinbarungen soll ein möglicher Liquiditätsbedarf gedeckt werden, um potenziellen Marktstörungen entgegenzuwirken, und damit das Risiko nachteiliger Spill-over-Effekte auf die Finanzmärkte und Volkswirtschaften des Euroraums so gering wie möglich gehalten werden.[51]

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar an Geschäftspartner des Eurosystems entstanden auf US-Dollar lautende Forderungen und Verbindlichkeiten, die 2024 fällig wurden (siehe Erläuterung 10 – „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Erläuterung 21 – Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte

Die EZB war auch 2023 für die Verwaltung von Konten und die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Anleihe- und Darlehensgeschäften zuständig, die von der EU im Rahmen der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands, des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus sowie der Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland abgeschlossen wurden.

Als Antwort auf die Covid-19-Pandemie gewährte die EU Darlehen an Mitgliedstaaten. Dies geschah im Rahmen ihres Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency – SURE). Die Verfügbarkeit dieses Instruments endete am 31. Dezember 2022, die betreffenden Emissionen bestanden jedoch aus Anleihen mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Im Jahr 2023 stellte die EU den Mitgliedstaaten weiterhin finanzielle Mittel in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung und Darlehen im Rahmen des Programms „Next Generation EU“ bereit. Das Programm war eingerichtet worden, um die wirtschaftliche Erholung in der EU zu unterstützen und den grünen sowie den digitalen Wandel der Wirtschaft in der Union zu fördern. Im Jahr 2023 hat die EU zudem die Ukraine in Form von Darlehen über ein neues Instrument für Makrofinanzhilfe (MFA +) unterstützt. Die EZB unterstützte die Europäische Kommission bei der Verwaltung der Transaktionen im Zusammenhang mit den oben genannten Instrumenten.

Im Jahr 2023 verarbeitete die EZB Zahlungen im Zusammenhang mit allen vorgenannten Transaktionen.

Erläuterung 22 – Eventualverbindlichkeiten aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten

Gegen die EZB wurden Klagen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige S.p.A. (Banca Carige) eingereicht. In einer dieser Klagen verlangen die Aktionäre der Banca Carige finanziellen Ausgleich von der EZB für den Schaden, der ihnen infolge verschiedener Handlungen der EZB im Zuge der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige entstanden sein soll. Der EZB werden dabei sowohl Unterlassungen als auch schädigende Maßnahmen vorgeworfen. Dieser Fall wird unter anderem unter Berücksichtigung des Ausgangs anderer damit zusammenhängender Fälle entschieden werden. In einem dieser Fälle hat das Gericht der Europäischen Union in seinem Urteil vom 12. Oktober 2022 befunden, dass es für den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, im italienischen Recht keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Dementsprechend hob das Gericht den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, sowie den Beschluss, mit dem die Dauer der vorläufigen Verwaltung im Jahr 2019 erstmals verlängert wurde, auf. Die EZB hat jedoch beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts eingelegt, der dieses Urteil noch aufheben könnte. Zwei weitere Beschlüsse der EZB, mit denen die Dauer der vorläufigen Verwaltung verlängert wurde, werden derzeit im Rahmen einer noch anhängigen Nichtigkeitsklage angefochten.

2.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung 23 – Nettozinsertrag

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Nettozinserträge aus Währungsreserven

2 382

798

1 583

Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

4 817

736

4 081

Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

(1 335)

(201)

(1 133)

Sonstige Nettozinsaufwendungen

(13 057)

(433)

(12 624)

Nettozinsertrag

(7 193)

900

(8 093)

Erläuterung 23.1 – Zinserträge aus Währungsreserven

Diese Position beinhaltet die im Zusammenhang mit den Netto-Währungsreserven der EZB angefallenen Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen.

Die Nettozinserträge/-aufwendungen nach Art des Instruments setzen sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Giroeinlagen

82

22

60

Geldmarkteinlagen

129

51

78

Repo-Geschäfte

(0)

0

Reverse-Repo-Geschäfte

271

148

122

Wertpapieranlagen

1 745

513

1 232

Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte

155

64

91

Nettozinserträge aus Währungsreserven

2 382

798

1 583

Die Nettozinserträge/-aufwendungen nach Währung setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

US-Dollar

2 298

771

1 527

Japanischer Yen

(2)

(4)

2

Chinesischer Renminbi

13

14

(0)

SZR

73

18

54

Nettozinserträge aus Währungsreserven

2 382

798

1 583

Erläuterung 23.2 – Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden die Zinserträge aus dem Anteil der EZB von 8 % an der gesamten Euro-Banknotenausgabe erfasst (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 5.1 „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Die Zinserträge beliefen sich im Jahr 2023 auf 4 817 Mio. € (2022: 736 Mio. €). Der Anstieg dieser Erträge ergab sich aus dem 2023 im Vergleich zum Vorjahr höheren durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (3,8 % im Jahr 2023 gegenüber 0,6 % im Vorjahr).

Erläuterung 23.3 – Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

In dieser Position werden die Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen des Euroraums aus den an die EZB übertragenen Währungsreserven (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“) ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2023 auf 1 335 Mio. € (2022: 201 Mio. €). Der Anstieg dieser Aufwendungen war auf den 2023 im Vergleich zum Vorjahr höheren durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (3,8 % im Jahr 2023 gegenüber 0,6 % im Vorjahr) zurückzuführen.

Erläuterung 23.4 – Sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen

Die Positionen sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der NZBen

(14 236)

(2 075)

(12 161)

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

3 467

1 534

1 933

CBPP1 und CBPP2

2

(2)

SMP1

49

65

(16)

CBPP3

179

120

59

ABSPP

642

140

502

PSPP

1 997

1 310

686

PEPP

600

(103)

703

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus Wertpapierleihgeschäften mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren2

(308)

80

(388)

Nettozinserträge aus Eigenmitteln

627

57

571

Nettozinsaufwendungen für von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

(1 953)

(150)

(1 803)

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus sonstigen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten

(655)

121

(776)

Sonstige Nettozinsaufwendungen

(13 057)

(433)

(12 624)

1) Die Nettozinserträge der EZB aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 31 Mio. € (2022: 43 Mio. €).
2) Die Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus Wertpapierleihgeschäften mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren umfassen auch die Zinserträge/(-aufwendungen) aus in Form von Barmitteln erhaltenen Sicherheiten.

Erläuterung 24 – Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

Die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Realisierte Kursverluste (netto)

(117)

(351)

234

Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne (netto)

11

241

(230)

Realisierte Nettoverluste aus Finanzoperationen

(106)

(110)

4

Realisierte Kursverluste (netto) schließen realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren und Zinsfutures ein. Die realisierten Nettokursverluste im Jahr 2023 waren hauptsächlich auf die bilanzielle Behandlung der Amortisierung von Disagio- und Agiobeträgen im Zusammenhang mit Tilgungen von im Rahmen des ABSPP gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen.[52]

Die nachstehende Tabelle zeigt die pro Währung und Quartal realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Q1

Q2

Q3

Q4

Insgesamt

Q1

Q2

Q3

Q4

Insgesamt

Realisierte Kursgewinne/(-verluste) (netto)

US-Dollar

41

22

(64)

(20)

(21)

(9)

(87)

(76)

(88)

(260)

Japanischer Yen

(5)

4

(1)

(4)

(5)

(1)

(3)

1

(2)

(4)

Chinesischer Renminbi

0

0

0

(0)

0

2

2

2

0

6

Euro

(42)

(21)

(16)

(12)

(91)

(34)

(40)

(9)

(9)

(92)

Zwischensumme

(5)

4

(81)

(35)

(117)

(42)

(128)

(82)

(99)

(351)

Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne/(-verluste) (netto)

US-Dollar

0

2

1

5

8

9

20

15

192

236

Japanischer Yen

2

0

0

0

2

1

1

0

3

4

Chinesischer Renminbi

0

(0)

0

(0)

0

0

0

0

0

0

Sonstige

0

0

0

0

0

0

0

(0)

0

0

Zwischensumme

2

3

1

5

11

10

21

15

195

241

Insgesamt

(3)

7

(80)

(30)

(106)

(32)

(107)

(67)

96

(110)

Erläuterung 25 – Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen gestalteten sich wie folgt:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Nicht realisierte Wertpapierkursverluste

(38)

(1 840)

1 802

Nicht realisierte Wechselkursverluste

(0)

0

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(38)

(1 840)

1 802

Der Marktwert einer Reihe von im US-Dollar-Portfolio und im Eigenmittelportfolio gehaltenen Wertpapieren ging zurück, während die entsprechenden Renditen 2023 anstiegen. Daraus ergaben sich zum Jahresende nicht realisierte Wertpapierkursverluste. Im Jahr 2022 waren diese Verluste deutlich höher ausgefallen. Grund dafür war ein starker Anstieg der entsprechenden Renditen gewesen. Dies hatte zum Jahresende bei einem Großteil der in diesen Portfolios gehaltenen Wertpapiere einen erheblichen Rückgang des Marktwerts zur Folge.

Erläuterung 26 – Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Erträge aus Gebühren und Provisionen

672

606

66

Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

(22)

(21)

(1)

Nettoerträge aus Gebühren und Provisionen

650

585

65

Die Erträge in dieser Position setzen sich in erster Linie aus Aufsichtsgebühren zusammen. Die Aufwendungen umfassen vor allem Depotgebühren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben
Bei den Erträgen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus Aufsichtsgebühren. Um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken, erhebt die EZB jährliche Gebühren von den beaufsichtigten Unternehmen. Basierend auf den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2023 auf 654 Mio. € (2022: 594 Mio. €).

Die Höhe der zu erhebenden Aufsichtsgebühren bemisst sich an den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen, bereinigt um Beträge, die für vorangegangene Gebührenzeiträume an einzelne Banken zurückerstattet oder von diesen gezahlt wurden, sowie um sonstige Anpassungen, einschließlich Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug.[53] Unter Berücksichtigung einer Anpassung in Höhe der Zinseinnahmen aufgrund verspäteter Zahlungen und Nettoerstattungen an einzelne Banken für vorangegangene Gebührenzeiträume belaufen sich die jährlichen Aufsichtsgebühren, die von den beaufsichtigten Unternehmen für den Gebührenzeitraum 2023 zu erheben sind, auf einen Betrag, der in etwa den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen in Höhe von 654 Mio. € entspricht[54] (siehe Erläuterung Nr. 6.4 „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“). Die Aufsichtsgebühren der einzelnen Banken werden im zweiten Quartal 2024 erhoben.[55]

Die EZB ist außerdem berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen geltendes EU-Bankenrecht über Aufsichtsanforderungen (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die damit verbundenen Einnahmen werden bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Rückerstattung solcher Beträge im Falle einer Änderung oder Aufhebung früherer Sanktionsbeschlüsse. Die entsprechenden Beträge werden hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ausgewiesen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einkünfte aus Sanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen auf 18 Mio. € (2022: 12 Mio. €).

Die Erträge der EZB aus Aufsichtsaufgaben setzten sich somit wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Erträge aus Aufsichtsgebühren

654

594

60

Gebührenerträge von bedeutenden Unternehmen oder bedeutenden Gruppen

626

567

59

Gebührenerträge von weniger bedeutenden Unternehmen oder weniger bedeutenden Gruppen

27

27

0

Verhängte Verwaltungssanktionen

18

12

6

Erträge aus Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht

671

606

65

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich aus der direkten Aufsicht über bedeutende Unternehmen, der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Unternehmen sowie den Querschnitts- und Expertenaufgaben. Sie umfassen die direkten Aufwendungen der EZB-Aufsichtsfunktion und die relevanten Aufwendungen, die sich aus Supportbereichen ergeben, die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind. Dazu zählen Gebäudedienste, Personalmanagement, IT-Dienstleistungen, Rechtsdienste, Revision und Verwaltung, Kommunikations- und Übersetzungsdienste sowie sonstige Dienstleistungen.

Im Jahr 2023 betrugen die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB, die über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt werden, 654 Mio. € (2022: 594 Mio. €). Dieser allgemeine Anstieg war auf höhere Personalkosten im Jahr 2023 zurückzuführen. Im Vorjahr wurden die Personalkosten durch versicherungsmathematische Gewinne im Zusammenhang mit anderen langfristig fälligen Leistungen aufgrund der Anwendung eines erheblich höheren Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung am Jahresende 2022 abgefedert[56]. Im Jahr 2023 leisteten auch die höhere durchschnittliche Anzahl der für die EZB-Bankenaufsicht tätigen Mitarbeiter und Gehaltsanpassungen einen Beitrag zum Anstieg der Personalkosten. Neben den höheren Personalkosten trugen zudem die Rückkehr zu einem vollständigen Aktivitätsniveau nach der Pandemie im Bereich der Bankenaufsicht zum allgemeinen Anstieg der Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben bei.

Erläuterung 27 – Erträge aus Aktien und Beteiligungen

Die Dividende in Höhe von 1 Mio. € im Jahr 2023 (2022: 1 Mio. €), die auf die Aktien gezahlt wurde, die die EZB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hält (siehe Erläuterung 6.2 „Sonstige Finanzanlagen“), wird in dieser Position ausgewiesen.

Erläuterung 28 – Sonstige Erträge

Im Jahr 2023 enthielt diese Position Erträge in Höhe von 72 Mio. € (2022: 61 Mio. €), die sich vor allem aus Beiträgen der teilnehmenden NZBen zu Kosten ergaben, die der EZB im Zusammenhang mit laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB entstanden waren.

Erläuterung 29 – Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Gehälter und
Zulagen
1

528

487

41

Mitarbeiterversicherungen

25

23

2

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

124

142

(19)

Personalaufwendungen

676

652

25

1) Die Gehälter und Zulagen orientieren sich im Wesentlichen am Gehaltsschema der EU und sind mit diesem vergleichbar.

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten)[57] betrug 4 222 (2022: 4 136), von denen 380 in Führungspositionen tätig waren (2022: 373).

Die Gehälter und Zulagen stiegen infolge der höheren durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der EZB, vor allem im Bereich der Bankenaufsicht, und der Gehaltsanpassungen. Dieser Anstieg wurde teilweise durch niedrigere Aufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen, die sich hauptsächlich aus der Anwendung eines höheren Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung zur Ermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands für 2023[58] ergaben (siehe Erläuterung 13.3 – „Sonstiges“).

Vergütung des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums
Die Mitglieder des Direktoriums und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erhalten ein Grundgehalt und eine Residenzzulage. Dem Präsidenten der EZB wird anstelle einer Residenzzulage eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Direktoriums und der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung. Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank können Direktoriumsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsgremiums, je nach persönlicher Situation, Anspruch auf eine Haushaltszulage, eine Kinder- und Ausbildungszulage sowie sonstige Zulagen haben. Die auf das Gehalt erhobenen Steuern gehen an die EU; des Weiteren werden Beiträge für die Altersversorgung sowie für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung abgezogen. Zulagen sind steuerfrei und werden bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt.

Die Grundgehälter der Mitglieder des Direktoriums und der bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums (d. h. ohne die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden) im Jahr 2023 waren wie folgt:[59]

2023
(in €)

2022
(in €)

Christine Lagarde (Präsidentin)

444 984

427 560

Luis de Guindos Jurado (Vizepräsident)

381 444

366 504

Philip R. Lane (Direktoriumsmitglied)

317 856

305 400

Fabio Panetta (Direktoriumsmitglied bis 31. Oktober 2023)

264 880

305 400

Isabel Schnabel (Direktoriumsmitglied)

317 856

305 400

Frank Elderson (Direktoriumsmitglied)

317 856

305 400

Piero Cipollone (Direktoriumsmitglied seit 1. November 2023)

52 976

Direktorium insgesamt

2 097 852

2 015 664

Aufsichtsgremium insgesamt (bei der EZB beschäftigte Mitglieder)1

1 374 853

1 225 887

davon:

Andrea Enria (Vorsitzender des Aufsichtsgremiums)

317 856

305 400

Insgesamt

3 472 705

3 241 551

1) In der Gesamtzahl enthalten ist die Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums und der vier Vertreter der EZB. Frank Elderson erhält in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums keine zusätzliche Vergütung. Bei den Gesamtzahlen für 2022 war ein zeitlicher Abstand zwischen dem Ende der Amtszeit von Pentti Hakkarainen und dem Beginn der Amtszeit seiner Nachfolgerin Anneli Tuominen zu verzeichnen. Im Jahr 2023 übten hingegen alle Mitglieder des Aufsichtsgremiums der EZB ihre Funktion durchgängig aus.

Die an die Mitglieder beider Leitungsgremien gezahlten Zulagen und der für sie gezahlte Beitrag der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung betrugen insgesamt 1 169 703 € (2022: 1 110 618 €).

Ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien erhalten gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum nach Ende ihrer Amtszeit Übergangsgelder. Im Jahr 2023 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen, damit zusammenhängende Zulagen sowie die Beiträge der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ehemaliger Mitglieder beider Leitungsgremien 365 864 € (2022: 742 892 €). Der Rückgang dieser Zahlungen war in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2023 weniger ehemalige Mitglieder der Leitungsgremien diese Leistungen erhielten als 2022.

Die an ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien und deren Angehörige ausgezahlten pensionsbezogenen Zahlungen (inklusive Zulagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie die für sie geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung beliefen sich auf 2 670 313 € (2022: 1 095 737 €).[60] Im Jahr 2023 hatte dieser Betrag eine Einmalzahlung beinhaltet, die nach dem Ausscheiden eines ehemaligen Mitglieds eines Leitungsgremiums anstelle zukünftiger Pensionszahlungen geleistet worden war.

Erläuterung 30 – Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2023
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Miete, Instandhaltung von Gebäuden und Versorgungsdienstleistungen

52

54

(2)

Personalbezogene Aufwendungen

67

60

7

IT-bezogene Aufwendungen

137

138

(2)

Externe Dienstleistungen

161

151

10

Sonstige Aufwendungen

64

57

7

Verwaltungsaufwendungen

481

460

20

Der allgemeine Anstieg der Verwaltungsaufwendungen war vor allem auf a) höhere Ausgaben für die Inanspruchnahme externer Berater im Zusammenhang mit IT-Wartungsarbeiten und Projekten des Eurosystems („Externe Dienstleistungen“), b) die Rückkehr zu einem vollständigen Aktivitätsniveau nach der Pandemie, insbesondere in der Bankenaufsicht, und c) die Auswirkungen der Inflation zurückzuführen. Die letzten beiden Ursachen wirkten sich auf verschiedene Aufwendungen aus, die in dieser Position erfasst sind.

Erläuterung 31 – Aufwendungen für Banknoten

Im Jahr 2023 beliefen sich diese Aufwendungen auf 9 Mio. € (2022: 9 Mio. €). Sie ergaben sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen sowie zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände. Diese Kosten werden zentral von der EZB getragen.

2.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Erläuterung 32 – Fünfjährliche Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB

Gemäß Artikel 29 der Satzung des ESZB werden die den NZBen zugeteilten Gewichtsanteile am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB alle fünf Jahre angepasst.[61] Die fünfte Anpassung dieser Art seit Errichtung der EZB wurde am 1. Januar 2024 vorgenommen und wirkte sich wie folgt aus:

Kapitalschlüssel seit 1. Januar 2024
(in %)

Kapitalschlüssel zum 31. Dezember 2023
(in %)

Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (Belgien)

3,0005

2,9630

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

21,7749

21,4394

Eesti Pank (Estland)

0,2437

0,2291

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

1,7811

1,3772

Bank of Greece (Griechenland)

1,8474

2,0117

Banco de España (Spanien)

9,6690

9,6981

Banque de France (Frankreich)

16,3575

16,6108

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

0,6329

0,6595

Banca d’Italia (Italien)

13,0993

13,8165

Central Bank of Cyprus (Zypern)

0,1802

0,1750

Latvijas Banka (Lettland)

0,3169

0,3169

Lietuvos bankas (Litauen)

0,4826

0,4707

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

0,2976

0,2679

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

0,1053

0,0853

De Nederlandsche Bank (Niederlande)

4,8306

4,7662

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

2,4175

2,3804

Banco de Portugal (Portugal)

1,9014

1,9035

Banka Slovenije (Slowenien)

0,4041

0,3916

Národná banka Slovenska (Slowakei)

0,9403

0,9314

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

1,4853

1,4939

Zwischenergebnis der NZBen des Euroraums

81,7681

81,9881

Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (Bulgarien)

0,9783

0,9832

Česká národní banka (Tschechische Republik)

1,9623

1,8794

Danmarks Nationalbank (Dänemark)

1,7797

1,7591

Magyar Nemzeti Bank (Ungarn)

1,5819

1,5488

Narodowy Bank Polski (Polen)

6,0968

6,0335

Banca Naţională a României (Rumänien)

2,8888

2,8289

Sveriges Riksbank (Schweden)

2,9441

2,9790

Zwischenergebnis der NZBen außerhalb des Euroraums

18,2319

18,0119

Insgesamt

100,0000

100,0000

Auswirkungen auf das eingezahlte Kapital der EZB
Im Zuge der Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB reduzierte sich der (jeweils zu 100 % eingezahlte) Anteil aller NZBen des Euroraums am gezeichneten Kapital der EZB in Höhe von 10 825 Mio. € um 0,2200 Prozentpunkte. Entsprechend erhöhte sich der Anteil der NZBen der Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums (die nur 3,75 % ihres gezeichneten Kapitals einbezahlen). Infolgedessen verringerte sich das eingezahlte Kapital der EZB zum 1. Januar 2024 um 23 Mio. €.

Auswirkungen auf die Forderungen der NZBen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB
Gemäß Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden die Beiträge der NZBen zur Übertragung von Währungsreserven an die EZB entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Da der Anteil der NZBen des Euroraums (die Währungsreserven an die EZB übertragen haben) am gezeichneten Kapital der EZB gesunken ist, wurde auch die Forderung aus dieser Übertragung entsprechend angepasst. Daraus resultierte zum 1. Januar 2024 ein Rückgang um 109 Mio. €. Dieser Betrag wurde an die NZBen des Euroraums zurückgezahlt.

2.8 Jahresabschlüsse 2019-23

2.8.1 Bilanz

AKTIVA

2019
(in Mio. €)

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Gold und Goldforderungen

21 976

25 056

26 121

27 689

30 419

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

51 188

45 971

51 433

55 603

55 876

Forderungen an den IWF

710

680

1 234

1 759

2 083

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

50 478

45 291

50 199

53 844

53 793

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

2 637

4 788

2 776

1 159

1 450

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

1 830

3 070

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

1 830

3 070

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

109

81

38

12

17

Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

250 377

349 008

445 384

457 271

425 349

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

250 377

349 008

445 384

457 271

425 349

Intra-Eurosystem-Forderungen

103 420

114 761

123 551

125 763

125 378

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

103 420

114 761

123 551

125 763

125 378

Sonstige Aktiva

27 375

27 797

27 765

31 355

34 739

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

1 330

1 262

1 189

1 105

1 023

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

20 633

20 785

21 152

21 213

22 172

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

619

388

620

783

552

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

2 572

3 390

4 055

7 815

10 905

Sonstiges

2 221

1 970

749

438

88

Jahresfehlbetrag

1 266

Aktiva insgesamt

457 082

569 292

680 140

698 853

674 496

PASSIVA

2019
(in Mio. €)

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Banknotenumlauf

103 420

114 761

123 551

125 763

125 378

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

1 325

2 559

9 473

17 734

4 699

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

20 466

13 700

7 604

63 863

20 622

Öffentliche Haushalte

18 198

10 012

3 200

48 520

143

Sonstige Verbindlichkeiten

2 268

3 688

4 404

15 343

20 479

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7 245

11 567

112 492

78 108

23 111

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

24

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

24

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

274 632

378 432

375 136

355 474

445 048

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

40 344

40 344

40 344

40 344

40 671

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

234 288

338 088

334 792

315 130

404 377

Sonstige Passiva

2 962

3 095

2 877

5 908

9 498

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

709

636

568

430

68

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

66

40

32

3 915

8 030

Sonstiges

2 188

2 419

2 277

1 562

1 401

Rückstellungen

7 586

7 641

8 268

6 636

67

Ausgleichsposten aus Neubewertung

29 420

28 235

32 277

36 487

37 099

Kapital und Rücklagen

7 659

7 659

8 270

8 880

8 948

Kapital

7 659

7 659

8 270

8 880

8 948

Jahresüberschuss

2 366

1 643

192

Passiva insgesamt

457 082

569 292

680 140

698 853

674 496

Anmerkung: Im Sinne der Vergleichbarkeit wurden die Beträge in den Unterpositionen „Öffentliche Haushalte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ für 2019 entsprechend dem seit 2020 angewandten Ansatz angepasst. Nähere Einzelheiten zu dieser Änderung sind unter „Neuklassifizierungen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Erweiterten Jahresabschlusses der EZB 2020 zu finden.

2.8.2 Gewinn- und Verlustrechnung

2019
(in Mio. €)

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Zinserträge aus Währungsreserven

1 052

474

197

798

2 382

Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

736

4 817

Sonstige Zinserträge

1 828

1 844

1 531

11 001

56 552

Zinserträge

2 879

2 318

1 728

12 536

63 751

Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

(201)

(1 335)

Sonstige Zinsaufwendungen

(193)

(301)

(162)

(11 434)

(69 609)

Zinsaufwendungen

(193)

(301)

(162)

(11 636)

(70 944)

Nettozinsertrag

2 686

2 017

1 566

900

(7 193)

Realisierte Gewinne (Verluste) aus Finanzoperationen

197

342

(6)

(110)

(106)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(20)

(26)

(133)

(1 840)

(38)

Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken

84

(48)

(610)

1 627

6 620

Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

260

268

(749)

(322)

6 476

Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

531

520

559

585

650

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

1

2

1

1

Sonstige Erträge

43

37

56

61

72

Nettoerträge insgesamt

3 522

2 842

1 435

1 224

6

Personalaufwendungen

(566)

(646)

(674)

(652)

(676)

Verwaltungsaufwendungen

(476)

(434)

(444)

(460)

(481)

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

(102)

(106)

(108)

(103)

(106)

Aufwendungen für Banknoten

(12)

(14)

(13)

(9)

(9)

Sonstige Aufwendungen

(5)

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

2 366

1 643

192

(1 266)

Gewinnverwendung

2 366

1 643

192

3 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Präsidentin und den Rat
der Europäischen Zentralbank
Frankfurt am Main

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der EZB 2023

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Dieser ist im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthalten und umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen.

Nach unserer Einschätzung vermittelt der vorliegende Jahresabschluss gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen (siehe Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), geänderte Fassung, der sich auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), geänderte Fassung, stützt) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB zum 31. Dezember 2023 und der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung gemäß den International Standards on Auditing („ISA“) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den deutschen berufsrechtlichen Vorschriften, die für unsere Prüfung des Jahresabschlusses maßgeblich sind und die mit dem Verhaltenskodex für Berufsangehörige des International Ethics Standards Boards for Accountants („IESBA-Kodex“) in Einklang stehen, von der EZB unabhängig und haben unsere sonstigen Berufspflichten gemäß diesen Vorschriften erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Sonstige Informationen

Das Direktorium der EZB („Direktorium“) ist für die im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen Informationen, mit Ausnahme des Jahresabschlusses der EZB und unseres Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu keine Form von Schlussfolgerung hinsichtlich der Sicherheit ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Direktoriums und der für die Überwachung des Jahresabschlusses Verantwortlichen

Das Direktorium ist für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen verantwortlich. Diese Grundsätze sind im Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), geänderte Fassung, dargelegt, der sich auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), geänderte Fassung, stützt. Ferner ist das Direktorium für die internen Kontrollen verantwortlich, die nach seinem Ermessen für die Erstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist das Direktorium dafür verantwortlich, die Fähigkeit der EZB zur Unternehmensfortführung zu überprüfen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben sowie den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung anzuwenden.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der EZB verantwortlich.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss insgesamt frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftige Gründe für die Erwartung bestehen könnten, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen der Abschlussprüfung gemäß den ISA üben wir während der gesamten Planung und Durchführung der Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Jahresabschluss. Wir planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • machen wir uns ein Bild von dem für die Abschlussprüfung maßgeblichen internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der EZB abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den Verantwortlichen angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die Vertretbarkeit der von den Verantwortlichen dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung durch die Verantwortlichen und leiten aus den erlangten Prüfungsnachweisen ab, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der EZB zur Fortführung ihrer Tätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die entsprechenden Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil abzuändern. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau sowie den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB vermittelt.

Wir sind verpflichtet, mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen zu erörtern, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, 14. Februar 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)


Dr. Stefan Wolfgang Fischer
Wirtschaftsprüfer


Maria Brück
Wirtschaftsprüferin

4 Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung

Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2023.

Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung wird der Nettogewinn der EZB in der folgenden Reihenfolge verteilt:

  1. Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, wird dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zugeführt.
  2. Der verbleibende Nettogewinn wird an die Anteilseigner der EZB ausgeschüttet, ihren eingezahlten Anteilen entsprechend.[62]

Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.[63]

Nach Auflösung der gesamten Rückstellung für finanzielle Risiken belief sich der Jahresfehlbetrag der EZB auf 1 266 Mio. € (2022: null). Nach einem Beschluss des EZB-Rats wird dieser Fehlbetrag in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und mit künftigen Überschüssen verrechnet.

© Europäische Zentralbank, 2024

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0
Website www.ecb.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

HTML ISBN 978-92-899-6629-0, ISSN 2443-4744, doi:10.2866/948817, QB-BS-24-001-DE-Q


  1. Bei den im vorliegenden Dokument enthaltenen Zahlen- und Prozentangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.

  2. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die entsprechenden Erläuterungen. Der erweiterte Jahresabschluss besteht aus dem Jahresabschluss, dem Managementbericht, dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers und den Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung. Weitere Informationen zu dem mit seiner Erstellung und Genehmigung verbundenen Prozess finden sich auf der Website der EZB.

  3. Im Jahr 2023 bestand das Eurosystem aus 20 NZBen.

  4. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  5. Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 230. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) setzt sich aus der EZB und den NZBen aller 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.

  6. Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.

  7. Weitere Informationen zum PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  8. Amortisierung ergibt sich aus dem Rechnungslegungsgrundsatz, demzufolge bei Wertpapieren im Zeitverlauf hin zu ihrem Fälligkeitstermin eine Neubewertung nach oben oder unten vorzunehmen ist, je nachdem, ob sie zu einem Preis unter- oder oberhalb ihres Nennwerts erworben wurden.

  9. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung vom 14. Dezember 2023 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  10. Weitere Informationen zu Laufzeitbeschränkungen für das APP sowie das PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  11. Diese Bestände umfassen Forderungen aus den Bilanzpositionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“.

  12. Im Einklang mit den Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen hat die EZB im März 2023 ihre erste Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen in Bezug auf ihre Eigenmittel- und Pensionsfondsportfolios auf der Website der EZB veröffentlicht und angekündigt, dass sie jedes Jahr klimabezogene Informationen zu diesen Portfolios veröffentlichen wird.

  13. Die Aufwendungen der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben werden über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Weitere Einzelheiten finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  14. Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

  15. In diesem Abschnitt umfasst die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände. Sie berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  16. Diese Definition dient ausschließlich der Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB.

  17. Erträge aus Aufsichtsgebühren sind unter „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfasst (siehe Abbildung 13).

  18. Der ES ist definiert als wahrscheinlichkeitsgewichteter durchschnittlicher Verlust, der in den ungünstigsten (1-p) % der Szenarien eintritt, wobei p das Konfidenzniveau angibt.

  19. Weitere Informationen zum Risikomodellierungsansatz finden sich in The financial risk management of the Eurosystem monetary policy operations, EZB, Juli 2015.

  20. Die Ergebnisse des Stresstests für die Bestände an Unternehmensanleihen wurden in die klimabezogenen Offenlegungen zu den Beständen an Unternehmensanleihen der NZBen des Euroraums im Rahmen des CSPP und des PEPP integriert. Die EZB hat im März 2023 mit der jährlichen Veröffentlichung begonnen und wird diese künftig fortsetzen. Weitere Informationen finden sich in Climate-related financial disclosures of the Eurosystem’s corporate sector holdings for monetary policy purposes, EZB, März 2023.
    Zudem wurden die allgemeinen qualitativen Ergebnisse dieses Stresstests im Wirtschaftsbericht der EZB veröffentlicht. Weitere Einzelheiten finden sich in Ergebnisse des Stresstests 2022 zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems, Kasten 6, EZB, Wirtschaftsbericht 2/2023.

  21. Das operationelle Risiko umfasst alle nichtfinanziellen Risiken und ist definiert als das Risiko negativer Auswirkungen auf den Betrieb, den Ruf und/oder die Finanzlage der EZB, das durch die Beschäftigten, eine unzureichende Umsetzung bzw. ein Versagen der internen Governance oder der Geschäftsabläufe, ein Versagen der den Abläufen zugrunde liegenden Systeme oder durch externe Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen oder Angriffe von außen) verursacht wird.

  22. Weitere Einzelheiten zur Governance-Struktur der EZB finden sich auf der Website der EZB.

  23. Das Management des Verhaltensrisikos hat im Unternehmenssektor wie auch im öffentlichen Sektor zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist als Ergänzung des Managements finanzieller und operationeller Risiken zu sehen und kann bei der EZB als das Risiko eines Reputationsschadens oder auch finanzieller bzw. sonstiger Schäden definiert werden, denen die Institution ausgesetzt ist. Diese wirken sich aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen hochrangiger Funktionsträger, des Personals oder von Auftragsnehmern der EZB, die nicht im Einklang mit den ethischen, rechtlichen und Integritätsregeln der Institution bzw. den Standards guter Unternehmensführung und guter Verwaltung stehen, nachteilig auf ihre Interessen aus.

  24. Die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB sind in dem Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1, geänderte Fassung, festgelegt. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.
    Um eine harmonisierte buchmäßige Erfassung und Meldung der Geschäfte des Eurosystems sicherzustellen, stützt sich der Beschluss auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 37, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.
    Diese Grundsätze, die bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, stehen im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 26.4 der ESZB-Satzung zur Harmonisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte des Eurosystems.

  25. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen werden erst ab einem Mindestbetrag von 100 000 € erfasst.

  26. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn dadurch im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen übertragen werden. Andernfalls wird es als Operating-Leasing eingestuft.

  27. Die von den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge können bei der Pensionierung für den Erwerb einer zusätzlichen Pension verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Pension Bestandteil der leistungsorientierten Verpflichtung.

  28. Alle verbleibenden Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem 2017 von der EZB eingeführten befristeten Programm zur beruflichen Neuorientierung wurden im Jahr 2023 gezahlt, sodass die EZB zum 31. Dezember 2023 keine damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten hatte.

  29. Da die EZB zum 31. Dezember 2023 keine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Programm zur beruflichen Neuorientierung hatte, wurden 2023 keine entsprechenden Neubewertungen ausgewiesen.

  30. Zum 31. Dezember 2023 nahmen folgende NZBen außerhalb des Euroraums an TARGET teil: Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), Danmarks Nationalbank, Narodowy Bank Polski und Banca Naţională a României.

  31. Beschluss der EZB vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/29) (2011/67/EU), ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  32. Der Banknoten-Verteilungsschlüssel bezeichnet die Prozentsätze, die sich unter Berücksichtigung des Anteils der EZB an den insgesamt ausgegebenen Euro-Banknoten und aus der Anwendung des Kapitalzeichnungsschlüssels auf den Anteil der NZBen an den insgesamt ausgegebenen Banknoten ergeben.

  33. Beschluss (EU) 2016/2248 der EZB vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 26, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  34. Beschluss (EU) 2015/298 der EZB vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (EZB/2014/57), ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 24, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  35. Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten in der jeweiligen Fremdwährung, die einer Neubewertung unterliegen. Diese sind in den Positionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“, „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“, „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften“ (Passiva) und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst und berücksichtigen in außerbilanziellen Positionen ausgewiesene Devisentermin- sowie Devisenswapgeschäfte. Kursgewinne bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung infolge von Neubewertungen sind nicht enthalten.

  36. Siehe Pressemitteilung vom 15. Dezember 2022 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  37. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.

  38. Siehe Pressemitteilung vom 15. Juni 2023 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  39. Weitere Informationen zum PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  40. Siehe Pressemitteilung vom 14. Dezember 2023 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  41. Marktwerte sind indikativer Natur und werden anhand von Marktnotierungen abgeleitet. Sind keine Marktnotierungen verfügbar, werden die Marktpreise anhand interner Eurosystem-Modelle geschätzt.

  42. Weitere Informationen finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  43. Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 17 „Wertpapierleihprogramme“).

  44. Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die in dem Beschluss (EU) 2022/911 der EZB vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22) (ABl. L 163, 17.6.2022, S. 1), geänderte Fassung, festgelegten Anforderungen. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier. Je nach betreibender Stelle werden die Nebensysteme entweder als Ansässige des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) oder Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) betrachtet. Weitere Informationen über die Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.

  45. Die leistungsorientierte Säule des Plans spiegelt nur die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals wider. Die im Jahr 2023 von den Mitarbeitern im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge beliefen sich auf 228 Mio. € (2022: 189 Mio. €). Diese werden in das Planvermögen investiert. Ihnen steht eine entsprechende Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber.

  46. Alle verbleibenden Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem 2017 von der EZB eingeführten befristeten Programm zur beruflichen Neuorientierung wurden im Jahr 2023 gezahlt, sodass die EZB zum 31. Dezember 2023 keine damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten hatte.

  47. Die Zahlung dieses Beitrags erfolgte gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung.

  48. Beschluss (EU) 2023/135 der EZB vom 30. Dezember 2022 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka (EZB/2022/51) (ABl. L 17 vom 19.1.2023, S. 94).

  49. Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.

  50. Gibt es zum Jahresende Barsicherheiten, die nicht angelegt wurden, werden diese Transaktionen in der Bilanz erfasst (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

  51. Weitere Informationen zu liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.

  52. Weicht der tatsächliche Tilgungstermin von dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum ab (was beim ABSPP üblicherweise der Fall ist), gilt der noch nicht amortisierte Agio- oder Disagiobetrag proportional zum Wert des zurückgezahlten Kapitalbetrags als realisiert.

  53. Siehe Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der EZB vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2014/41), Abl. L 311 vom 31.10.2014, S. 23, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  54. Der EZB-Beschluss über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 wird bis Mitte März 2024 erlassen und anschließend veröffentlicht.

  55. Weitere Informationen finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  56. Der Abzinsungssatz, der für die versicherungsmathematische Bewertung herangezogen wurde, lag Ende 2022 bei 3,9 % gegenüber 1,3 % im Jahr 2021.

  57. Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Einheit, die der Arbeitszeit entspricht, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres absolviert. Diese Zahl umfasst Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten oder Kurzzeitverträgen sowie Teilnehmer am Graduate Programme der EZB im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Berücksichtigt sind auch Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befanden oder längerfristig freigestellt waren, nicht jedoch Beschäftigte, die unbezahlt freigestellt waren.

  58. Der laufende Dienstzeitaufwand wird unter Zugrundelegung der Sätze des Vorjahres geschätzt.

  59. Es werden Bruttobeträge ausgewiesen, also vor Abzug von Steuern zugunsten der EU.

  60. Durch diese pensionsbezogenen Zahlungen sanken die in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen. Angaben zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettobetrag im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für die aktuellen Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten aktuellen Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich in Erläuterung 13.3 „Sonstiges“.

  61. Eine Anpassung dieser Gewichtsanteile findet darüber hinaus immer dann statt, wenn sich die Anzahl der NZBen ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten. Dies sind die NZBen der EU-Mitgliedstaaten.

  62. NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

  63. Gemäß Artikel 32.5 der ESZB-Satzung wird die Summe der monetären Einkünfte der NZBen unter den NZBen verteilt, ihren eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB entsprechend.