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  • PRESSEMITTEILUNG

Geldpolitische Beschlüsse

15. Juni 2023

Die Inflation hat sich verringert, sie wird den Projektionen zufolge jedoch zu lange zu hoch bleiben. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Der EZB-Rat hat daher heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.

Die heutige Zinserhöhung spiegelt die aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat, die Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und die Stärke der geldpolitischen Transmission wider. Den von Fachleuten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Juni zufolge dürfte die durchschnittliche Gesamtinflation 2023 bei 5,4 %, 2024 bei 3,0 % und 2025 bei 2,2 % liegen. Die Indikatoren des zugrunde liegenden Preisdrucks sind nach wie vor hoch. Bei einigen sind allerdings erste Anzeichen einer Abschwächung zu beobachten. Die Fachleute haben ihre Projektionen für die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel nach oben korrigiert, insbesondere für dieses und nächstes Jahr. Gründe hierfür sind die in der Vergangenheit überraschend hohen Werte sowie die Auswirkungen des robusten Arbeitsmarkts auf das Tempo des Inflationsrückgangs. Sie rechnen nun mit 5,1 % für 2023, 3,0 % für 2024 und 2,3 % für 2025. Die Fachleute haben ihre Projektionen zum Wirtschaftswachstum für dieses und nächstes Jahr geringfügig nach unten korrigiert. Sie erwarten nun ein Wachstum von 0,9 % für 2023, 1,5 % für 2024 und 1,6 % für 2025.

Zugleich wirken die bisherigen Zinserhöhungen des EZB-Rats stark auf die Finanzierungsbedingungen durch und schlagen sich allmählich in der gesamten Wirtschaft nieder. Die Kreditkosten sind stark gestiegen und das Wachstum der Kreditvergabe verlangsamt sich. Verschärfte Finanzierungsbedingungen sind ein wesentlicher Grund, warum die Inflation den Projektionen zufolge weiter in Richtung Zielwert zurückgehen wird, da sie die Nachfrage zunehmend dämpfen dürften.

Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die EZB-Leitzinsen auf ein ausreichend restriktives Niveau gebracht werden, um eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen 2 %-Ziel zu erreichen. Dieses Niveau wird so lange aufrechterhalten wie erforderlich. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. Seine Zinsbeschlüsse werden weiterhin vor allem auf seiner Einschätzung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren.

Der EZB-Rat bestätigt, dass er die Tilgungsbeträge aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten ab Juli 2023 nicht wieder anlegen wird.

EZB-Leitzinsen

Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 21. Juni 2023 auf 4,00 %, 4,25 % bzw. 3,50 % erhöht.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht vollumfänglich wieder anlegt. Bis Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd. € reduziert. Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder anlegen.

Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte

Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.

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Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 % zurückkehrt, und um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus steht das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.

Die Präsidentin der EZB wird die Überlegungen, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen, heute um 14:45 Uhr MEZ auf einer Pressekonferenz erläutern.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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