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Rechtlich gesehen sind sowohl die EZB als auch die NZBen des Euroraums zur Ausgabe von Euro-Banknoten befugt. In der Praxis sind jedoch nur die NZBen mit der Ausgabe und dem Einzug von Euro-Banknoten betraut. Die EZB verfügt über keine Hauptkasse und betreibt keine Bargeldgeschäfte. Alleiniger gesetzlicher Emittent der Euro-Münzen sind die Länder des Euro-Währungsgebiets. Auf Ebene des Euroraums koordiniert die Europäische Kommission alle Angelegenheiten, welche die Euro-Münzen betreffen. Weitere Informationen hierzu bietet die Website der Europäischen Kommission.

Verantwortlichkeiten der EZB und der NZBen

Die Aufgabe der EZB besteht in der Überwachung der Tätigkeit der NZBen und der Förderung der weiteren Harmonisierung der Bargelddienstleistungen im Eurogebiet, während die NZBen für die Funktionsfähigkeit ihrer nationalen Geldverteilungssysteme verantwortlich sind. Die NZBen bringen die Banknoten und Münzen über das Bankensystem und in geringerem Maße auch über den Einzelhandel in Umlauf. Die EZB kann diese Aufgaben nicht wahrnehmen, da sie keine betreffenden technischen Abteilungen (wie z. B. Verteilungs- und Banknotenbearbeitungsstellen oder Tresore) unterhält.

„Der €uro“

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