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Ein digitaler Euro, der die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt – das richtige Gleichgewicht finden

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 30. März 2022

Vielen Dank für die Einladung, Sie über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro zu informieren und über die Fortschritte seit unserem letzten Treffen im November zu berichten.

Das letzte Mal sprachen wir über die allgemeinen politischen Ziele, die mit einem digitalen Euro verbunden sind.[1] Heute möchte ich zunächst einige wichtige Merkmale hervorheben, die einen digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger und den Handel gleichermaßen attraktiv machen und uns damit helfen würden, diese Ziele zu erreichen.

Ich beziehe mich dabei auf die Ergebnisse unserer Fokusgruppen – die wir anlässlich der heutigen Anhörung veröffentlichen[2] – und auf unsere Analyse der „Anwendungsfälle“ für den digitalen Euro. Dieser Fachausdruck bezeichnet Zahlungssegmente, für die ein digitaler Euro infrage kommen könnte.

Danach möchte ich – anknüpfend an unsere Beratungen vom letzten Jahr – die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung vorstellen, wie das Recht auf Vertraulichkeit mit dem öffentlichen Interesse an der Bekämpfung illegaler Handlungen vereinbart werden kann.[3]

Deckung der Zahlungsbedürfnisse der Menschen in Europa heute und in Zukunft

Ein digitaler Euro soll in erster Linie die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Zentralbankgeld in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Menschen den digitalen Euro nutzen können und wollen.

Ich habe von Anfang an betont, dass ein digitaler Euro nur Erfolg haben kann, wenn er den Zahlungsbedürfnissen der Menschen in Europa heute und in Zukunft gerecht wird.

In dieser Hinsicht liefern die Ergebnisse unserer Fokusgruppen einen wertvollen Beitrag, auch wenn uns bewusst ist, dass qualitative Analysen dieser Art naturgemäß von begrenzter Aussagekraft sind.[4]

Die Ergebnisse der Fokusgruppen ließen darauf schließen, dass die Möglichkeit, „überall zu bezahlen“, als wichtigstes Merkmal eines neuen digitalen Zahlungsinstruments angesehen wird. Dies war in allen Ländern und Altersgruppen zu beobachten. Im Idealfall müsste daher der gesamte Handel im Euroraum – sowohl in Geschäften als auch online – Zahlungen in digitalen Euro akzeptieren. Vor zwanzig Jahren wurde es mit der Einführung der Euro-Banknoten möglich, überall im Euroraum mit Euro-Bargeld zu bezahlen. Daher erwarten die Menschen natürlich, dass sie auch die digitale Ergänzung zu Banknoten überall nutzen können, wo man digital oder online bezahlen kann.

Das Merkmal, das in der Rangliste an zweiter Stelle steht, sind einfache, kontaktlose Echtzeitzahlungen, insbesondere bei Zahlungen zwischen Privatpersonen. Bislang ist Bargeld das vorherrschende Zahlungsmittel zwischen Privatpersonen. Und wir werden gewährleisten, dass die Menschen auch in Zukunft noch Zugang zu Bargeld haben. Allerdings bestätigen die Fokusgruppen frühere Ergebnisse, wonach sich die Präferenzen in Richtung digitale Zahlungen verschieben.[5] Die Erfahrungen von Ländern sowohl innerhalb[6] als auch außerhalb[7] des Euroraums zeigen, dass kontaktlose Zahlungen zwischen Privatpersonen sehr schnell zunehmen könnten, sobald komfortable digitale Lösungen verfügbar sind.

Die Teilnehmenden der Fokusgruppen möchten eine Lösung, die Echtzeitzahlungen zwischen Privatpersonen ermöglicht, unabhängig davon, welche Plattform Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger verwenden. Mobile Zahlungen an Freundinnen und Freunde mit einem Klick – zum Beispiel, um sich im Restaurant den Rechnungsbetrag zu teilen oder Geld für ein Geschenk einzusammeln – sind heute oftmals am einfachsten, wenn alle dieselbe App benutzen. Daher stellten sich die Teilnehmenden eine Gesamtlösung vor, die den Bedarf an mehreren Karten, Geräten und Authentifizierungsmethoden verringern würde und bei der sie über ein einziges Gerät auf verschiedene Zahlungsoptionen zugreifen könnten.

Auch das Phänomen, das ich bei unserem Austausch im November als „rationale Unaufmerksamkeit“ bezeichnete, bestätigt sich in den Fokusgruppen.[8] Die Menschen beachten den Unterschied zwischen dem digitalen Euro und dem Euro, den sie bereits als privates digitales Zahlungsmittel nutzen, tendenziell nicht bzw. können den Unterschied nicht nachvollziehen. Damit das Finanzsystem reibungslos funktioniert, müssen Zentralbankgeld und privates Geld zwar unterscheidbar, aber vollständig austauschbar sind. Die Menschen überlassen die Verwahrung und Nutzung ihres Geldes ohne Bedenken privaten Intermediären, weil sie wissen, dass sie regelmäßig zum Geldautomaten gehen und problemlos Banknoten abheben können. Das ist der konkrete Beweis, dass ihr Geld bei der Bank sicher ist. Die Konvertierbarkeit von privatem Geld in Zentralbankgeld ist somit die Grundlage dafür, dass es das Vertrauen der Menschen genießt, und unterstützt dessen breite Akzeptanz.[9]

Die Ergebnisse der Fokusgruppen wurden auch herangezogen, um die potenziellen Anwendungsfälle zu validieren, die wir für einen digitalen Euro ausgewählt hatten.[10] Dabei hatten wir sowohl unsere geldpolitischen Ziele als auch die Bedeutung verschiedener Marktsegmente herangezogen.

Der stationäre Handel ist das wichtigste Marktsegment für digitale Zahlungen. Auf ihn entfielen im Euroraum 2019 mehr als 40 Milliarden Transaktionen.[11] Im Online-Handel sind weniger Zahlungen zu verzeichnen, sie dürften in den nächsten Jahren jedoch rasch zunehmen.[12] Diese Segmente werden von einer Vielzahl an Zahlungslösungen bedient, die oftmals nur im Inland verfügbar sind. Bislang werden sie durch nicht europäische Anbieter und Technologien dominiert.[13]

Zahlungen im Online-Handel, in Geschäften und zwischen Privatpersonen sind in Anbetracht ihrer aktuellen und künftigen Bedeutung natürliche Anwärter dafür, bei den potenziellen Anwendungsfällen eines digitalen Euro vorrangig berücksichtigt zu werden. Der digitale Euro könnte auch für Zahlungen zwischen dem Staat und Einzelpersonen genutzt werden, zum Beispiel für die Auszahlung von Sozialleistungen oder die Entrichtung von Steuern.[14]

Mit einem digitalen Euro, der diese Zahlungsoptionen bietet, würden wir Netzwerkeffekte erzielen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Zentralbankgeld und dessen uneingeschränkte Nutzbarkeit für digitale Zahlungen weiterhin sicherstellen und Sorgen um die Währungshoheit begegnen. In den nächsten Schritten unserer Untersuchungsphase werden wir uns daher auf die Bewertung der tatsächlichen Umsetzbarkeit dieser Anwendungsfälle konzentrieren.

Wir schließen jedoch die Einbeziehung weiterer Anwendungsfälle in Zukunft nicht aus. Wir beobachten neue Entwicklungen wie Zahlungen zwischen Maschinen.[15] Und wir prüfen, wie wir diesen Trends bei künftigen Ausgaben eines digitalen Euro Rechnung tragen können.[16]

Gestützt auf die Ergebnisse der Fokusgruppen werden wir in den kommenden Monaten sorgfältig prüfen, wie der digitale Euro gestaltet werden muss, damit er als attraktives Produkt die Erwartungen von Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfängern gleichermaßen erfüllt.

Die gesetzgebenden Organe spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit, überall in digitalen Euro zu bezahlen, würde beispielsweise gefördert werden, wenn ihm die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird. Wir sind dabei, diese Frage gemeinsam mit der Europäischen Kommission gründlich und sorgfältig zu analysieren. Wir sind für weitere Beratungen mit Ihnen über dieses Thema bereit, auch auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultation zu einem digitalen Euro, die die Kommission vor Kurzem angekündigt hat.

Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und anderen Zielen der EU-Politik

Beim Schutz der Privatsphäre, einem der wichtigsten Gestaltungsmerkmale eines digitalen Euro, spielt auch der rechtliche Rahmen eine entscheidende Rolle.[17]

Unsere öffentliche Konsultation von Oktober 2020 bis Januar 2021 hat gezeigt, dass der Schutz der Privatsphäre entscheidend ist, damit der digitale Euro zur Beibehaltung des Vertrauens in Zahlungen im digitalen Zeitalter beiträgt.[18] Die Teilnehmenden der Fokusgruppen würden auch Optionen begrüßen, die ihnen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten ermöglichen.

Die Erwartung der Menschen, dass bei Zahlungen in digitalen Euro ein hoher Schutz der Privatsphäre gewährleistet wird, ist nicht verwunderlich. Aufgrund der Digitalisierung von Zahlungen werden Zahlungsdaten von privaten Unternehmen zunehmend monetarisiert.

Wir stellen mit dem Bargeld bereits das Zahlungsinstrument mit dem höchsten Maß an Privatsphäre bereit. Wir als öffentliche Institution haben zugesagt, das Vertrauen der Menschen in diesem Bereich zu erhalten, wenn ein digitaler Euro ausgegeben wird.

Gleichzeitig müssen wir die Privatsphäre im Zusammenhang mit anderen Zielen der EU-Politik, wie der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten. In letzter Zeit wurden immer stärkere Bedenken laut, dass Vorschriften, einschließlich internationaler Sanktionen, durch die Verwendung von Krypto-Assets umgangen werden könnten.

In den vergangenen Monaten haben wir verschiedene Optionen geprüft, um einen Kompromiss zwischen der Beibehaltung eines hohen Maßes an Privatsphäre und anderen wichtigen Gemeinwohlzielen zu erzielen.[19]

Vollständige Anonymität ist aus Sicht des Gemeinwohls keine tragfähige Option. Dies würde Anlass zur Besorgnis geben, dass der digitale Euro für illegale Zwecke verwendet werden könnte.[20] Darüber hinaus wäre es unter diesen Bedingungen praktisch unmöglich, die Nutzung des digitalen Euro als Anlageform zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist jedoch aus Sicht der Finanzstabilität unerlässlich.[21]

Das bedeutet, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der erstmaligen Nutzung des digitalen Euro identifizieren müssten.[22] Beaufsichtigte Intermediäre – die sich für die Verteilung eines digitalen Euro anbieten – sind am besten für die Verwaltung dieses Aufnahmeprozesses geeignet.[23]

Unsere Analyse legt nahe, dass die Daten für Transaktionen in digitalen Euro über den Aufnahmeprozess hinaus für das Eurosystem – oder jede andere zentrale Stelle – nur so weit sichtbar sein sollten, wie es für die Erfüllung ihrer Funktionen unbedingt erforderlich ist.[24]

In einem Basisszenario würde ein digitaler Euro den Menschen ein Maß an Privatsphäre bieten, das dem privater digitaler Lösungen gleichkommt oder dieses übertrifft. Unter diesen Gegebenheiten hätten lediglich die Intermediäre Zugriff auf personenbezogene Daten und Transaktionsdaten[25], um die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einschlägiger Bestimmungen des EU-Rechts zu gewährleisten.[26]

Wir haben auch Optionen geprüft, die über dieses Basisszenario hinausgehen und mehr Privatsphäre bieten, falls die gesetzgebenden Organe diesen Ansatz befürworten. In diesem Fall würde der digitale Euro einige bargeldähnliche Merkmale aufweisen. Er würde mehr Privatsphäre für Zahlungen niedrigerer Beträge ermöglichen, bei denen in der Regel ein geringes Risiko hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen einschlägiges EU-Recht besteht.

Stellen Sie sich vor, Sie bezahlen in einem Geschäft offline in digitalen Euro, wo sich der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger in direkter Nähe zueinander befinden. Dies wäre einer Barzahlung sehr ähnlich. Sollten für diese Zahlungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, obwohl die Risikoprofile ähnlich sind? Betrachten wir das Beispiel eines Chips, auf dem bis zu 200 € in digitalen Euro gespeichert werden können. Das Risiko, dass er zur Geldwäsche verwendet wird, dürfte nicht höher sein als bei einer 200-Euro-Banknote. Das gilt insbesondere, wenn der Chip erst nach einer biometrischen Authentifizierung verwendet werden kann.

Wir prüfen daher eine Offline-Funktion, bei der das Guthaben und die Transaktionsbeträge niemandem außer dem Nutzer bekannt wären. Zur Risikobegrenzung würde für das Guthaben und solche privaten Offline-Zahlungen eine Obergrenze gelten.

Allgemein könnte für Online- und Offline-Zahlungen mit niedrigeren Beträgen ein höheres Maß an Privatsphäre in Betracht gezogen werden. Diese Zahlungen könnten vereinfachten Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen, während Transaktionen mit höheren Beträgen den regulären Kontrollen unterzogen würden.[27]

Wenn für Zahlungen niedrigerer Beträge in digitalen Euro mehr Privatsphäre ermöglicht würde, dann sollte dies für Transaktionen im gesamten Euroraum gelten. Dafür wäre ein harmonisierter Rahmen für vereinfachte Kontrollen erforderlich, wie im Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Europäischen Kommission vom Juli 2021 vorgesehen.[28]

Die hochrangige Taskforce des Eurosystems, deren Vorsitzender ich bin, prüft derzeit die technischen und regulatorischen Aspekte in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den europäischen Datenschutzbehörden.[29]

Allerdings geht es hier um wichtige politische Entscheidungen. Deshalb sind unsere Beratungen mit Ihnen von entscheidender Bedeutung.

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Durch unseren Austausch mit den Beteiligten, politischen Entscheidungsträgern und anderen bedeutenden Zentralbanken sind wir dabei, einen breiten Konsens im Hinblick auf die politischen Ziele eines digitalen Euro herzustellen. Aber nur durch die Anerkennung der politischen Notwendigkeit eines digitalen Euro kann seine hinreichende Nutzung nicht sichergestellt werden.

Schritt für Schritt erhalten wir ein klareres Bild davon, was Bürgerinnen und Bürger sowie der Handel wollen, sodass wir alle Gestaltungsmerkmale eines digitalen Euro vor seiner potenziellen Ausgabe perfektionieren können. Und den beiden gesetzgebenden Organen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, beispielsweise bei der Ermöglichung eines größeren Schutzes der Privatsphäre.

Wir möchten nicht „zu erfolgreich“ sein. Es geht uns nicht darum, private Zahlungslösungen und die Finanzintermediation zu verdrängen. Der digitale Euro sollte jedoch „erfolgreich genug“ sein und durch seinen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer eine hinreichende Nachfrage generieren.

Durch die Beratungen mit den Fokusgruppen haben wir bereits eine Vorstellung von den Ansichten der künftigen Nutzerinnen und Nutzer eines digitalen Euro gewonnen. Gegen Ende des Jahres werden wir eine weitere Runde von Fokusgruppen abhalten. Dann werden wir den Teilnehmenden eine genauere Vorstellung der geplanten Nutzererfahrung geben, um ihr Feedback einzuholen.

Außerdem werden wir in den kommenden Wochen und Monaten unseren Dialog mit allen Beteiligten und Marktteilnehmern vertiefen. Wir werden den künftigen Nutzerinnen und Nutzern, wie Verbrauchergruppen, kleinen und mittleren Unternehmen, Einzelhändlern und Großunternehmen wie auch dem Markt, insbesondere Banken und Zahlungsdienstleistern, zuhören. Auch mit der Wissenschaft und Think Tanks werden wir uns weiterhin austauschen.

Wir sind bereit, diese Konsultationen in künftigen Anhörungen mit Ihnen zu erörtern. Die Abstimmung der europäischen Behörden und Institutionen unter Beachtung ihrer jeweiligen Mandate und ihrer Unabhängigkeit wird von zentraler Bedeutung sein, wenn ein digitaler Euro angenommen werden soll.

Nun beantworte ich gerne Ihre Fragen.

  1. Siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro für den Zahlungsverkehr von morgen, einleitende Bemerkungen vor dem ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments, 18. November 2021.
  2. Siehe Study on New Digital Payment Methods, Bericht vom März 2022.
  3. Siehe das Schreiben an Frau Irene Tinagli, Mitglied des Europäischen Parlaments, das auf der Website der EZB abrufbar ist.
  4. Die qualitative Forschung wurde von einem externen Unternehmen in allen Ländern des Euroraums durchgeführt. Um eine solide Forschung sicherzustellen und einen umfassenden Überblick über die Wahrnehmungen und Einstellungen zu diesem Thema zu erhalten, wurden in allen 19 Ländern des Euroraums sorgfältig ausgewählte Zielgruppen befragt. Diese bestanden aus 2 160 Mitgliedern der allgemeinen Bevölkerung, 142 technologieaffinen Teilnehmenden, 138 Groß- und Einzelhändlern und 89 Privatpersonen mit beschränktem Zugang zu Bankdienstleistungen oder dem Internet. Jede dieser Zielgruppen wurde auf Grundlage eines speziell auf sie zugeschnittenen qualitativen Ansatzes befragt. Aufgrund des qualitativen Forschungsansatzes lässt sich allerdings nicht beurteilen, inwieweit die Ergebnisse für die Bevölkerung des Euroraums repräsentativ sind.Das Ziel der Fokusgruppen bestand darin, die Sicht der Nutzer auf die neuen digitalen Zahlungsmethoden und potenzielle Schlüsselmerkmale zu erkunden, mit denen die Annahme neuer digitaler Zahlungsmittel vorangetrieben werden könnte. Die Teilnehmenden wurden nicht sofort mit dem Konzept eines digitalen Euro konfrontiert. Dafür gab es mehrere Gründe, beispielsweise die Komplexität des Konzepts von digitalen Zentralbankwährungen im Allgemeinen und des Konzepts des digitalen Euro im Besonderen. Stattdessen wurde die Idee einer neuen „digitalen Geldbörse“ als Denkanstoß verwendet, um zu erfragen, welche Merkmale und Funktionen für eine neue digitale Zahlungsmethode im Vergleich zu den am Markt bereits bestehenden Methoden wünschenswert wären. Auf den digitalen Euro wurde gegen Ende des Gesprächs verwiesen, um den Wissens- und Kenntnisstand der Befragten zu ermitteln und in Erfahrung zu bringen, welche Vorstellungen sie mit einem digitalen Euro verbinden, der von der EZB bzw. dem Eurosystem unterstützt wird.
  5. Siehe EZB, Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), Dezember 2020.
  6. Im Jahr 2019 wickelten Verbraucherinnen und Verbraucher in den Niederlanden Transaktionen mit Verwandten, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Bekannten zu 54 % in Bargeld und zu 45 % elektronisch ab. Zwischen 2018 und 2019 ging der Anteil des Bargelds um 5 Prozentpunkte zurück, während der Anteil elektronischer Überweisungen um 7 Prozentpunkte zunahm. Siehe De Nederlandsche Bank, Shift of cash to debit card continues, 20. April 2020.
  7. In Schweden führte die erfolgreiche Einführung und schnelle Ausbreitung des Swish dazu, dass die Nutzung von Bargeld stark zurückging. Siehe Sveriges Riksbank, Cash is losing ground, 29. Oktober 2020.
  8. Siehe F. Panetta, 2021, a. a. O.
  9. Siehe F. Panetta, Central bank digital currencies: a monetary anchor for digital innovation, Rede beim Elcano Royal Institute, Madrid, 5. November 2021.
  10. Ein Anwendungsfall für den digitalen Euro beschreibt ein Zahlungssegment, in dem der digitale Euro zum Einsatz kommen könnte. Beispielsweise könnten Einzelpersonen den digitalen Euro nutzen, um Zahlungen an eine andere Einzelperson (Zahlungen zwischen Privatpersonen) zu tätigen oder um Online-Einkäufe (Online-Handel) oder Einkäufe in einem Geschäft (Verkaufsstelle) zu bezahlen. Auch Unternehmen könnten den digitalen Euro nutzen, um Zahlungen an eine Privatperson (Unternehmen an Privatperson) oder an ein anderes Unternehmen (Unternehmen an Unternehmen) zu leisten. Nicht zuletzt könnte der digitale Euro für Zahlungen, die an den Staat entrichtet oder von diesem geleistet werden (z. B. Steuern oder Sozialleistungen), oder für maschinell ausgelöste Zahlungen (z. B. vollautomatische Zahlungen, die unter festgelegten Bedingungen von einem Gerät oder einer Software ausgelöst werden) verwendet werden.
  11. Siehe EZB (2020), a. a. O.
  12. Aus den Zahlen von Eurostat geht hervor, dass sich der Online-Handel im Euroraum zwischen 2015 und 2021 verdoppelt hat. Was die Erreichung der Bevölkerung betrifft, so gaben 73 % der EU-Bevölkerung an, dass sie in den letzten zwölf Monaten „Waren oder Dienstleistungen“ „zum privaten Gebrauch online gekauft oder bestellt“ hatten, gegenüber 62 % im Jahr 2015. Betrachtet man die Entwicklungen in den einzelnen Ländern, so stehen die Wachstumsraten im Online-Handel tendenziell im umgekehrten Verhältnis zur Marktdurchdringung des Online-Handels. Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten (20 %) und dem Vereinigten Königreich (24 %) ist die Durchdringung wichtiger europäischer Märkte wie Spanien (9 %), Frankreich (9 %) und Deutschland (14 %) noch relativ gering. Hier dürfte Potenzial für ein anhaltendes Wachstum des Online-Handels bestehen. Siehe z. B. McKinsey & Company, How e-commerce share of retail soared across the globe: A look at eight countries, 5. März 2021.
  13. Etwa 70 % der Kartenzahlungen in Europa werden von nicht europäischen Anbietern von Zahlungsdienstleistungen abgewickelt. Siehe EZB, Card payments in Europe, April 2019. Außerdem werden internationale elektronische Zahlungsleistungen immer beliebter.
  14. Digitale Zahlungen der öffentlichen Hand könnten direkt an die Empfänger staatlicher Subventionen und Zulagen getätigt werden, die keinen Zugang zu Bankkonten haben, was gegenüber bestehenden Lösungen auf dem Markt einen Mehrwert bieten könnte.
  15. Zahlungen zwischen Maschinen erfolgen automatisch. Beispielsweise ist denkbar, dass autonome Fahrzeuge wie Personen- oder Lastkraftwagen oder andere, industrielle Fahrzeuge ihre Energie-, Wartungs- und Versicherungskosten selbst begleichen und Zahlungen für ihren Einsatz entgegennehmen.
  16. Gestaltungsmerkmale wie Datenschutz, Programmierbarkeit oder Offline-Nutzbarkeit könnten für mehrere Anwendungsfälle verwendet werden.
  17. Siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro, der den Erwartungen der Menschen in Europa entspricht, Einleitende Bemerkungen vor dem ECON-Ausschuss des europäischen Parlaments, 14. April 2021.
  18. In der öffentlichen Konsultation, die die EZB vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. Januar 2021 durchgeführt hat, nannten rund 43 % der Befragten die Privatsphäre als wichtigsten Aspekt eines digitalen Euro. Damit lag sie weit vor allen anderen Merkmalen.
  19. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer könnten unterschiedliche Optionen hinsichtlich der Privatsphäre ins Auge gefasst werden. Vollständige Anonymität würde bedeuten, dass die Identität der Nutzerinnen und Nutzer unbekannt ist, wenn sie auf Dienstleistungen zugreifen, und dass die Know-Your-Customer-Verfahren und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden keine Anwendung finden. Zahlungen, die vollständig transparent für die Zentralbank wären, würden einen Aufnahmeprozess mit Kontrollen im Rahmen des Know-Your-Customer-Verfahrens voraussetzen, und sämtliche Transaktionsdaten und Daten des Nutzerprofils wären für die Zentralbank vollständig transparent. Zahlungen, die für Dritte nicht transparent sind, würden ebenfalls einen Aufnahmeprozess mit Kontrollen im Rahmen des Know-Your-Customer-Verfahrens voraussetzen, Guthaben und Transaktionsbeträge wären den Intermediären oder der Zentralbank jedoch nicht bekannt. Zahlungen, die für Intermediäre transparent sind, würden einen Aufnahmeprozess mit Kontrollen im Rahmen des Know-Your-Customer-Verfahrens voraussetzen, und Transaktionsdaten und Daten des Nutzerprofils wären für Intermediäre für die Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung transparent. Selektive Privatsphäre würde einen Aufnahmeprozess mit Kontrollen im Rahmen des Know-Your-Customer-Verfahrens voraussetzen, es würde allerdings ein höheres Maß an Privatsphäre bei Transaktionen mit niedrigen Beträgen bestehen, während Transaktionen mit höheren Beträgen weiterhin den regulären Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden unterliegen würden.
  20. Im Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das die Europäische Kommission im Juli 2021 vorgeschlagen hat, wird das Verbot anonymer Konten auf elektronische Geldbörsen ausgeweitet. Dies entspricht den internationalen Standards der Financial Action Task Force. Infolgedessen wird es Intermediären eines digitalen Euro untersagt sein, anonyme Konten und/oder elektronische Geldbörsen anzubieten.
  21. Siehe F. Panetta, Evolution or revolution? The impact of a digital euro on the financial system, Rede beim Bruegel-Onlineseminar, 10. Februar 2021.
  22. Im Rahmen der derzeit geltenden Know-Your-Customer-Verfahren und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden muss der Status von Kunden, wie beispielsweise ihre politische Exponiertheit, die Herkunft ihrer finanziellen Mittel und das Aufscheinen auf Sanktionslisten überprüft werden. Bevor Nutzerinnen oder Nutzer den digitalen Euro zum ersten Mal verwenden, müssen sie ein entsprechendes Aufnahmeverfahren durchlaufen. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, verschiedene Arten von Konten/elektronischen Geldbörsen zur Verfügung zu stellen. Die Transaktionsbeträge könnten dann nach Maßgabe der Know-Your-Customer-Verfahren und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden begrenzt werden. Ein ähnlicher risikobasierter Ansatz wird von einigen anderen Zentralbanken angewendet.
  23. Siehe EZB, Report on a digital euro, Oktober 2020.
  24. Das Eurosystem würde lediglich auf die erforderlichen Mindestinformationen zugreifen, z. B. zur Erfüllung seiner Abwicklungsfunktion (d. h. zur Validierung von Zahlungen, die das Eurosystem vornimmt) oder zur Erfüllung anderer Zentralbankfunktionen wie Aufsichts- und Überwachungsaufgaben.
  25. Als personenbezogene Daten gelten alle Angaben, anhand deren eine Privatperson identifiziert werden kann (z. B. Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Aufenthaltsort). Transaktionsdaten umfassen alle Angaben im Zusammenhang mit einer spezifischen Zahlung, z. B. die Nummer der elektronischen Geldbörse oder die Kontonummer des Zahlungspflichtigen sowie Angaben zum Geschäftspartner, zum Transaktionsbetrag, zum Tag/Zeitpunkt/Ort der Transaktion sowie zu den erworbenen Waren oder Dienstleistungen (einschließlich Rechnungs- oder Lieferanschrift).
  26. Hiermit sind insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) gemeint.
  27. Transaktionen mit höheren Beträgen würden weiterhin den regulären Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden unterliegen. Es wäre auch wichtig sicherzustellen, dass größere Zahlungen nicht in viele kleinere Zahlungen aufgeteilt werden, um die Kontrollen zu umgehen.
  28. Im Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird vorgeschlagen, dass die diesbezüglichen Anforderungen, einschließlich Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden, in der gesamten EU harmonisiert werden. Auf diese Weise würden gleiche Rahmenbedingungen für Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden geschaffen, von denen auch der digitale Euro profitieren könnte. In dem Paket wird ferner vorgeschlagen, neue harmonisierte Voraussetzungen für vereinfachte Sorgfaltspflichten festzulegen. Zu diesem Zweck müsste die künftige EU-Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche technische Regulierungsstandards ausarbeiten. Wird festgestellt, dass geringere Risiken bestehen, so könnten unter gewissen Umständen vereinfachte Sorgfaltspflichten für bestimmte Transaktionen in digitalen Euro gelten.
  29. Siehe EZB, ECB intensifies technical work on digital euro with the European Commission, MIP News, 19. Januar 2021.
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